Außerschulische Nutzung von Sportstätten

Die außerschulische Nutzung

Der Landkreis Alzey-Worms stellt, soweit schuliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und die Benutzung mit der Aufgabenstellung der Schule vereinbar ist, Sportorganisationen und -vereinen sowie den Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung die in seiner Trägerschaft stehenden Schulgebäude und Schulanlagen zur außerschulischen Nutzung zur Verfügung. Eine Überlassung zu gewerblichen und privaten Zwecken ist ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht. Der Landkreis Alzey-Worms behält sich das Recht vor, die außerschulische Nutzung auf bestimmte Gebäude zu beschränken.

Die Genehmigung zur außerschulischen Nutzung der Schul- und Sportanlagen ist bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, mindestens 2 Wochen vor Nutzungsbeginn online zu beantragen. Sie erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Kreisverwaltung, indem der Nutzungszweck und die Nutzungszeit festgelegt werden. Wochenend- und Einzelveranstaltungen werden jeweils einzeln genehmigt. Freie Wochenendzeiten können beantragt werden.

Zuständigkeit

Referat 22 - Öffentliches Verkehrswesen, Sport, Kultur


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Flörsch, Simon

Sachbearbeitung

Metz, Daniela

Sachbearbeitung

Schray, Alexander

Referatsleitung