Außerschulische Nutzung von Sportstätten
Die außerschulische Nutzung
Der Landkreis Alzey-Worms stellt, soweit schuliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und die Benutzung mit der Aufgabenstellung der Schule vereinbar ist, Sportorganisationen und -vereinen sowie den Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung die in seiner Trägerschaft stehenden Schulgebäude und Schulanlagen zur außerschulischen Nutzung zur Verfügung. Eine Überlassung zu gewerblichen und privaten Zwecken ist ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht. Der Landkreis Alzey-Worms behält sich das Recht vor, die außerschulische Nutzung auf bestimmte Gebäude zu beschränken.
Die Genehmigung zur außerschulischen Nutzung der Schul- und Sportanlagen ist bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, mindestens 2 Wochen vor Nutzungsbeginn online zu beantragen. Sie erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Kreisverwaltung, indem der Nutzungszweck und die Nutzungszeit festgelegt werden. Wochenend- und Einzelveranstaltungen werden jeweils einzeln genehmigt. Freie Wochenendzeiten können beantragt werden.
Zuständigkeit
Referat 22 - Öffentliches Verkehrswesen, Sport, Kultur
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Referatsleitung