Ausstellung von CITES-Bescheinigungen (Internationaler Artenschutz)
Amtliche Bescheinigung („Cites“)
Noch immer ist der illegale Handel mit exotischen Tieren und Pflanzenarten ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen: Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute in ihrer Existenz bedroht, nicht wenige stehen kurz vor dem Aussterben. Bis heute sind dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen 130 Staaten beigetreten. Mehr als 8.000 Tiere und rund 22.000 Pflanzen stehen unter seinem Schutz.
Die Pflichten zum Nachweis der Besitzberechtigung für Exemplare besonders geschützter und vom Aussterben bedrohter Tiere und Pflanzen ist im Bundesnaturschutzgesetz und in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels geregelt. Die Nachweispflicht erfasst:
lebende Tiere und Pflanzen besonders geschützter, vom Aussterben bedrohte Arten,
im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten und vom Aussterben bedrohte Arten,
ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren oder Pflanzen auch Holz der vom Aussterben bedrohten Arten,
ohne weiteres erkennbare Erzeugnisse, welche aus bedrohten Arten gewonnen wurden.
Ob ein ausreichender Nachweis erbracht wurde, entscheidet die Behörde nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Soweit der Besitzerwerb schon zum Zeitpunkt des Erwerbs nur auf Grund von Genehmigungen oder Ausnahmen möglich war, ist der Nachweis, abgesehen von Ausnahmefällen, mit den jeweiligen Dokumenten zu führen.
Der Nachweis der Besitzberechtigung erfolgt mittels einer amtlichen Bescheinigung (früher CITES- Bescheinigung).
Diese Bescheinigungen werden nicht nur für Vermarktungszwecke ausgestellt, sondern auch für den allgemeinen Nachweis der Besitzberechtigung, etwa für nicht kommerzielle Transportzwecke.
Bei einer Veräußerung des Tieres oder der Pflanze begleitet das Original der Bescheinigung das veräußerte Exemplar.
Mit der Fachanwendung MelBA-online schaffen seit dem 05.02.2024 die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein gemeinsames Portal für die Meldung und Verwaltung gesetzlich geschützter Arten. Somit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge.
Im Bürgerportal ermöglicht die Fachanwendung den Anwendenden selbständig, ohne Softwareinstallation, die von ihnen gehaltenen Tiere der für sie zuständigen Behörde zu melden. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar und es ist möglich, Veränderungen direkt und unkompliziert zu vermerken. Somit vereinfacht es MelBA-online den Haltenden geschützter Arten nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefert kostenlos ein Tool zur Verwaltung des eigenen Bestandes.
Im Behördenportal greift die zuständige Verwaltung ohne Zeitversatz auf den gleichen Datensatz zu. Somit verfügen die Bürger und ihre Behörde immer über den gleichen Kenntnisstand zu den erforderlichen Informationen. MelBA-online erleichtert die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen und vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und ihrer Behörde. Für die Verwaltung ergibt sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es ihr ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz der Biologischen Vielfalt, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben. Damit entlastet MelBA-online Bürger, unterstützt die Arbeit der Behörden und stärkt den internationalen Artenschutz.
Der Zugang für Bürger zu MelBA-online, die artgeschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, können diese sich generieren unter folgendem Link:
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Untere Naturschutzbehörde:
vorübergehend Mo, Di, Do, Fr telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung ab 10 Uhr. Mittwochs ist die Untere Naturschutzbehörde geschlossen.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung