Bachpatenschafen (Anfragen)
Allgemeine Informationen
Die Bachpatenarbeit ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der öffentlich-rechtlichen Gewässerunterhaltung und den ehrenamtlichen Initiativen vor Ort. Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen die Bachpaten den Unterhaltungspflichtigen in seinen Aufgaben.
Die Bachpatenarbeit ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der öffentlich-rechtlichen Gewässerunterhaltung und den ehrenamtlichen Initiativen vor Ort. Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen die Bachpaten den Unterhaltungspflichtigen in seinen Aufgaben.
Ansprechpartner für Bachpatenschaften ist der Gewässerunterhaltungspflichtige. Für Gewässer III. Ordnung ist das die Verbandsgemeinde, für Gewässer I. Ordnung des Land Rheinland-Pfalz vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Wasserbehörde.
Falls Interesse an der Pflege eines bestimmten Gewässerbereiches besteht, schließt der Landkreis Alzey-Worms – als Unterhaltungspflichtiger für die Gewässer II. Ordnung – mit Interessierten privatrechtliche Bachpatenverträge ab.
Bachpaten können z. B. sein:
Vereine
Verbände
Interessengemeinschaften
Schulen
Privatpersonen
Ziele einer Bachpatenschaft
auf Missstände aufmerksam machen
auf eine naturnahe Entwicklung der Gewässer hinwirken
konkrete Maßnahmen durchführen
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr