Bachpatenschafen (Anfragen)

Allgemeine Informationen

Die Bachpatenarbeit ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der öffentlich-rechtlichen Gewässerunterhaltung und den ehrenamtlichen Initiativen vor Ort. Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen die Bachpaten den Unterhaltungspflichtigen in seinen Aufgaben.

Die Bachpatenarbeit ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der öffentlich-rechtlichen Gewässerunterhaltung und den ehrenamtlichen Initiativen vor Ort. Durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit unterstützen die Bachpaten den Unterhaltungspflichtigen in seinen Aufgaben.

Ansprechpartner für Bachpatenschaften ist der Gewässerunterhaltungspflichtige. Für Gewässer III. Ordnung ist das die Verbandsgemeinde, für Gewässer I. Ordnung des Land Rheinland-Pfalz vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Wasserbehörde.

Falls Interesse an der Pflege eines bestimmten Gewässerbereiches besteht, schließt der Landkreis Alzey-Worms – als Unterhaltungspflichtiger für die Gewässer II. Ordnung – mit Interessierten privatrechtliche Bachpatenverträge ab.

Bachpaten können z. B. sein:

  • Vereine

  • Verbände

  • Interessengemeinschaften

  • Schulen

  • Privatpersonen

 

Ziele einer Bachpatenschaft
 

  • auf Missstände aufmerksam machen

  • auf eine naturnahe Entwicklung der Gewässer hinwirken

  • konkrete Maßnahmen durchführen

 

Zuständigkeit

Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Becker, Gernot

Sachbearbeitung

Mohr, Andrea

Sachbearbeitung

Orschau, Katharina

Sachbearbeitung