Barrierefrei bauen
Barrierefreiheit
Das Erreichen bestimmter Gebäude und Einrichtungen wird als barrierefrei oder barrierearm beschrieben, wenn alle Menschen, auch Menschen mit Beeinträchtigungen diese ohne zusätzliche Hilfe nutzen können.
Die barrierefreie Gestaltung sämtlicher Lebensbereiche ist nützlich für: Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kinder, Eltern und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Ein Aufzug oder eine Rampe helfen beispielsweise sowohl Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind als auch Eltern, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Barrierefrei bedeutet aber auch, Texte in leichter Sprache oder mit Bebilderungen für Menschen zu verfassen, die Lernschwierigkeiten haben, wenig Deutsch sprechen, nicht oder kaum lesen können oder sich an einem Ort nicht auskennen.
Zuständigkeit
Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Bauaufsichtsbehörde:
Mo, Di, Do, Fr telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung ab 10 Uhr. Mittwochs ist die Bauaufsichtsbehörde geschlossen.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung