Baulasten, Baulastenauskunft, Eintragung oder Löschung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. In der Regel dient dies der Erteilung einer sonst nicht zulässigen Baugenehmigung auf einem Grundstück.

Die wichtigsten Baulasten:

  • Abstandsflächenbaulast

  • Anbau-Baulast

  • Vereinigungsbaulast

  • Zuwegungsbaulast

Welche Unterlagen zur Eintragung einer Baulast benötigt werden, entnehmen Sie bitte der Datei „Hinweise zur Eintragung einer öffentlichen Baulast nach § 86 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998“.

Wenn Sie wissen möchten, ob auf Ihrem Grundstück eine Baulast eingetragen ist, bitten wir Sie den unten aufgeführten „Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis“ zu stellen.

Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig.

Die Löschung einer Baulast ist schriftlich (formlos) zu beantragen. Dieser Antrag ist von allen (begünstigten und belasteten) Grundstückseigentümern zu unterzeichnen.

Zuständigkeit

Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00 

Ansprechpersonen

Finger, Thomas

Sachbearbeitung