Baumfällungen (Antrag)
Bäume sind wichtige Bestandteile unseres Ökosystems und auch wir Menschen sind auf sie angewiesen. Sie produzieren den lebensnotwendigen Sauerstoff, sie reduzieren Kohlendioxid, sie reinigen die Luft von Stäuben und Pilzen. Zudem leistet ein Baum die Kühlleistung von 10-20 Klimaanlagen. Die Entfernung von Bäumen, Hecken und waldartigen Beständen stellt einen Eingriff nach den Naturschutzgesetzen dar.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) prüft im Einzelfall, ob es sich um einen erheblichen – und damit um einen genehmigungspflichtigen – Eingriff handelt.
Wenn eine Gehölzentfernung durchgeführt werden soll, müssen zunächst gegenüber der UNB zur Beurteilung folgende Angaben gemacht werden:
Wo?: Gemarkung, Flur und Flurstück, bzw. Ort, Straße, Hausnummer
Was?: Baum- / Strauchart
Wieviel?: Baumanzahl, Heckenlänge
Wann?: Jahreszeit / Monat
Warum?: Begründung
Eingriffe in Gehölzbestände sind stets soweit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern. Ist das Vorhaben nach UNB-Beurteilung genehmigungsfähig, müssen die entstandenen Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.
Bei geplanten Vorhaben empfehlen wir möglichst frühzeitig Kontakt mit den unten genannten Mitarbeiter*innen aufzunehmen.
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung