Bauüberwachung
Präventive Baukontrolle
Ein Vorhaben kann während der Bauphase (auch bei Inanspruchnahme des Freistellungsverfahrens) ohne Vorankündigung überprüft werden. Hierbei sind die Vertreter der Bauaufsichtsbehörde kraft Gesetzes berechtigt, Grundstücke und bauliche Anlagen zu betreten. (§ 59 Abs. 4 LBauO)
Es werden u.a. folgende Aufgaben, teils stichprobenartig wahrgenommen:
Kontrolle, ob genehmigungskonforme Bauausführung erfolgt
Kontrolle und Beurteilung erheblicher Gefahren für Leben und Gesundheit
Kontrollen aufgrund von begründeten Nachbarbeschwerden
Die Behörde entscheidet hierbei nach pflichtgemäßen Ermessen, ob und wie eingeschritten wird.
Zuständigkeit
Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Ansprechpersonen
Baukontrolleurin
Baukontrolleur