Bauüberwachung

Präventive Baukontrolle

Ein Vorhaben kann während der Bauphase (auch bei Inanspruchnahme des Freistellungsverfahrens) ohne Vorankündigung überprüft werden. Hierbei sind die Vertreter der Bauaufsichtsbehörde kraft Gesetzes berechtigt, Grundstücke und bauliche Anlagen zu betreten. (§ 59 Abs. 4 LBauO)

Es werden u.a. folgende Aufgaben, teils stichprobenartig wahrgenommen:

  • Kontrolle, ob genehmigungskonforme Bauausführung erfolgt

  • Kontrolle und Beurteilung erheblicher Gefahren für Leben und Gesundheit

  • Kontrollen aufgrund von begründeten Nachbarbeschwerden

Die Behörde entscheidet hierbei nach pflichtgemäßen Ermessen, ob und wie eingeschritten wird.

Zuständigkeit

Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00 

Ansprechpersonen

Becher, Petra

Baukontrolleurin

Scheuering, Peter

Baukontrolleur