Bauvoranfrage stellen
Planungssicherheit schaffen
Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob beziehungsweise wie ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist.
Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da zum einen nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind und zum anderen eine Bauvoranfrage ohne einen Architekten gestellt werden kann.
Die Bauvoranfrage ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Rechtsgrundlage
§ 72 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
§ 9 Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO)
Zuständigkeit
Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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