Bauvoranfrage stellen

Planungssicherheit schaffen

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob beziehungsweise wie ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. 
Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da zum einen nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind und zum anderen eine Bauvoranfrage ohne einen Architekten gestellt werden kann. 

Die Bauvoranfrage ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.


Welche Gebühren fallen an?
 

Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 


Rechtsgrundlage
 

§ 72 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

§ 9 Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO)

Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Zuständigkeit

Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00 

Ansprechpersonen

Braun, Simon

Sachbearbeitung

Goldschmidt, Jutta

Sachbearbeitung

Lukas, Heike

Sachbearbeitung

Seidel, Jasmin

Sachbearbeitung

Welche Unterlagen muss ich für eine Bauvoranfrage vorlegen?

Für eine Bauvoranfrage ist ein amtlicher Lageplan vom Katasteramt und ein Anschreiben unter dem Betreff -Bauvoranfrage- ausreichend. In dem Schreiben sind Fragen zu formulieren, die dann im Bescheid beantwortet werden. Es können auch Skizzen und Fotos mit eingereicht werden. Die Unterlagen sind so aufzubereiten, dass eine baurechtliche Beurteilung möglich ist.