Bedarfsgegenstände Gewerbe, Beratung, Eröffnung, Anmeldung
Spielwaren, Reinigungsmittel, Kleidung
Die für den Landkreis Alzey-Worms verantwortliche Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die lokale Überwachung der gewerblich in Umlauf gebrachten Bedarfsgegenstände. Fragen zu diesem Thema sowie zu damit verbundenen Tätigkeiten beantwortet das zuständige Fachpersonal.
Spielwaren, Reinigungsmittel, Kleidung - hierbei handelt es sich um verschiedene Kategorien von Bedarfsgegenständen nach § 2 Abs. 6 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches.
Für diese Produkte gelten je nach Art bestimmte Mindestanforderungen, Grenzwerte etc. – damit Bedarfsgegenstände sicher sind und bspw. keine schädlichen Inhaltsstoffe von Verpackungen in Lebensmittel oder von Kleidung auf den menschlichen Körper übertragen werden können.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Lebensmittelkontrolleur
Lebensmittelkontrolleur
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