Bedarfsgegenstände Gewerbe, Beratung, Eröffnung, Anmeldung

Spielwaren, Reinigungsmittel, Kleidung

Die für den Landkreis Alzey-Worms verantwortliche Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die lokale Überwachung der gewerblich in Umlauf gebrachten Bedarfsgegenstände. Fragen zu diesem Thema sowie zu damit verbundenen Tätigkeiten beantwortet das zuständige Fachpersonal.

Spielwaren, Reinigungsmittel, Kleidung - hierbei handelt es sich um verschiedene Kategorien von Bedarfsgegenständen nach § 2 Abs. 6 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches. 

Für diese Produkte gelten je nach Art bestimmte Mindestanforderungen, Grenzwerte etc. – damit Bedarfsgegenstände sicher sind und bspw. keine schädlichen Inhaltsstoffe von Verpackungen in Lebensmittel oder von Kleidung auf den menschlichen Körper übertragen werden können.

Zuständigkeit

Referat 70 - Veterinäramt


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Grub, René

Lebensmittelkontrolleur

Hucht, Sebastiaan

Lebensmittelkontrolleur

Michel, Thomas

Lebensmittelkontrolleur

Schiegl, Klaus

Lebensmittelkontrolleur

Weicker, Marc

Lebensmittelkontrolleur

Was sind überhaupt Bedarfsgegenstände?

Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und nicht nur vorübergehend mit dem Menschen in Berührung zu kommen, werden als Bedarfsgegenstände bezeichnet. Neben Geschirr, Besteck und Kochutensilien gehören beispielsweise auch Spielwaren, Kleidung, Schmuck, Verpackungsmaterialien und Reinigungsmittel für den häuslichen Gebrauch dazu.

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Auf der Homepage des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) finden Sie weitere Informationen.