Beförderung zu Kindertagesstätten
Fahrkostenübernahme zu den Kindertagesstätten im Landkreis
Der Landkreis Alzey-Worms hat als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung die Beförderung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, für die kein Platz in einer wohnungsnahen Kindertagesstätte zur Verfügung steht und die deshalb eine Kindertagesstätte in einer anderen Gemeinde besuchen, zu gewährleisten und die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
Beförderungskosten werden ab Antragstellung zur zuständigen Kindertagesstätte übernommen. Zuständige Kindertagesstätte ist die nach dem Kindertagesstättenbedarfsplan vorgesehene Einrichtung, oder aufgrund einer Zuweisung des Jugendamtes für den Wohnort des Kindes zuständige Kindertagesstätte.
Eine Beförderung mit einem Klein- oder Reisebus wird durch den Landkreis erst ab fünf zu befördernden Kindern eingerichtet. Sofern diese Zahl unterschritten wird, werden den Eltern die Beförderungskosten nach dem gelten ÖPNV Tarif erstattet. Die Beförderung ist in diesen Fällen eigenverantwortlich zu organisieren.
Aktuell ist eine Beförderung zu den Kindertagesstätten in Wahlheim, Gau-Heppenheim, Offenheim, Wonsheim und Spiesheim eingerichtet. In den Fällen, in denen eine Beförderung eingerichtet wurde, kann keine Fahrkostenerstattung bewilligt werden.
Zuständigkeit
Referat 22 - Öffentliches Verkehrswesen, Sport, Kultur
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Referatsleitung