Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
Antragstellung
Der hierfür erforderliche Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters (17 Jahre) gestellt werden.
Die zu benennende/n Begleitperson/en
müssen mindestens 30 Jahre alt sein,
müssen ohne jegliche Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein und
dürfen maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen.
Wichtig: Die befristete Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands
Voraussetzungen
Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten ist erforderlich.
Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
Benötigte Unterlagen
Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrer Fahrschule. Dieser wird ausgefüllt mit allen benötigten Unterlagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt abgegeben.
1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)
Unterschrift von dem/der Antragsteller/in
Anlagen bezüglich der Begleitpersonen (Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren“ sowie eine Kopie des Personalausweises sowie Führerschein der Begleitpersonen)
Nach bestandener Prüfung
wird dem/der Antragsteller/in ein vorläufiger Nachweis oder eine Prüfbescheinigung durch den/die Prüfer/in ausgehändigt
Der EU-Kartenführerschein bleibt bis zur Volljährigkeit des/der Antragstellers/in bei der Fahrerlaubnisbehörde
Abholung des Kartenführerscheins
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
ab Volljährigkeit
durch persönliche Vorsprache unter Vorlage folgender Unterlagen: vorläufiger Nachweis oder Prüfbescheinigung und Personalausweis oder Reisepass im Original (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich).
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung Entzug und Neuerteilung