Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)

Antragstellung 

Der hierfür erforderliche Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters (17 Jahre) gestellt werden.

Die zu benennende/n Begleitperson/en
 

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein,

  • müssen ohne jegliche Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein und

  • dürfen maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen. 

Wichtig: Die befristete Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands 

Voraussetzungen
 

  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten ist erforderlich.

  • Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms


Benötigte Unterlagen
 

  • Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrer Fahrschule. Dieser wird ausgefüllt mit allen benötigten Unterlagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt abgegeben. 

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)

  • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)

  • Unterschrift von dem/der Antragsteller/in 

  • Anlagen bezüglich der Begleitpersonen (Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren“ sowie eine Kopie des Personalausweises sowie Führerschein der Begleitpersonen)


Nach bestandener Prüfung
 

  • wird dem/der Antragsteller/in ein vorläufiger Nachweis oder eine Prüfbescheinigung durch den/die Prüfer/in ausgehändigt

  • Der EU-Kartenführerschein bleibt bis zur Volljährigkeit des/der Antragstellers/in bei der Fahrerlaubnisbehörde


Abholung des Kartenführerscheins
 

  • Nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

  • ab Volljährigkeit

  •  durch persönliche Vorsprache unter Vorlage folgender Unterlagen: vorläufiger Nachweis oder Prüfbescheinigung und Personalausweis oder Reisepass im Original (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich).

Zuständigkeit

Referat 32 - Führerscheinstelle


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Hofmann, Nina

Sachbearbeitung

Martens, Renate

Sachbearbeitung

Ries, Bettina

Sachbearbeitung

Schapfel, Florian

Sachbearbeitung

Schwarz, Steffanie

Sachbearbeitung

Schäfer, Roswitha

Sachbearbeitung

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