Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
Antragstellung
Der hierfür erforderliche Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters (17 Jahre) gestellt werden.
Die zu benennende/n Begleitperson/en
müssen mindestens 30 Jahre alt sein,
müssen ohne jegliche Unterbrechung seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis sein und
dürfen maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg aufweisen.
Wichtig: Die befristete Fahrberechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands
Voraussetzungen
Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten ist erforderlich.
Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
Benötigte Unterlagen
Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrer Fahrschule. Dieser wird ausgefüllt mit allen benötigten Unterlagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt abgegeben.
1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)
Unterschrift von dem/der Antragsteller/in
Anlagen bezüglich der Begleitpersonen (Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren“ sowie eine Kopie des Personalausweises sowie Führerschein der Begleitpersonen)
Nach bestandener Prüfung
wird dem/der Antragsteller/in ein vorläufiger Nachweis oder eine Prüfbescheinigung durch den/die Prüfer/in ausgehändigt
Der EU-Kartenführerschein bleibt bis zur Volljährigkeit des/der Antragstellers/in bei der Fahrerlaubnisbehörde
Abholung des Kartenführerscheins
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
ab Volljährigkeit
durch persönliche Vorsprache unter Vorlage folgender Unterlagen: vorläufiger Nachweis oder Prüfbescheinigung und Personalausweis oder Reisepass im Original (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich).
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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