Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau (WMO)
Förderung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
Zu einer der Fördermaßnahmen im Bereich der Weinmarktordnung zählt die Förderung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen.
Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit können Erzeuger von Wein, die Rebflächen in Rheinland-Pfalz bewirtschaften, Unterstützungen für durchgeführte Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen erhalten. Weitere Ziele der Beihilfe, die zu 100 Prozent von der EU finanziert ist, sind die Verringerung von Produktionskosten sowie die Verbesserung der Qualität.
Der Förderzweck der Umstrukturierungsmaßnahmen besteht darin, dass
die Anpassung der Rebsorten im Betrieb an die aktuelle Marktsituation und an die sich verändernden Klimabedingungen
die Verbesserung der Rebflächen-Bewirtschaftung durch Optimierung von Zeilenbreite, Stockabstand, Rebsorte und Erziehungsform
erfolgen soll.
Das Förderprogramm umfasst ein 2-teiliges Antragsverfahren.
Antrag Teil 1
Antragsfrist: 02. - 31. Mai 2022
Hier müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist und die im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Auch unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten und Genehmigungen auf Wiederbepflanzungen neu bestockt werden sollen, sind im Teil 1 zu melden.
Flächen, die bereits Bestandteil des Antrags Teil 1 2016 - 2021 waren und bis zum Beginn des neuen Antragsverfahrens Teil 1 im folgenden Jahr nicht gerodet worden sind, müssen erneut beantragt werden, wenn die Rodung im Herbst 2022 oder Frühjahr 2023 erfolgen soll.
Antrag Teil 2 (bestehend aus Anlage 1 und Anlage 2)
Anlage 1
Antragsfrist: 02. - 31. Januar 2023
Ausnahme: Flächen in Flurbereinigungsverfahren im Jahr der Besitzeinweisung: Frist bis 02. Mai 2023
Hier sind alle Flächen zu beantragen, die im Rahmen der Umstrukturierung im Antragsjahr Teil 2 neu bestockt werden sollen.
Voraussetzung für eine Förderung: Die hiermit beantragten Flächen wurden bereits im Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet und Sie haben einen positiven Rodungsbescheid erhalten (ein Nachmelden ist nicht möglich).
Anlage 2 (Fertigstellungsmeldung)
Antragsfrist: 01. - 30. Juni 2023
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Am Ende des Vorgangs im WIP sind Ihre Antragsangaben auszudrucken und zusätzlich mit den auf der dort beiliegenden Checkliste genannten Dokumenten bei dem Referat 71, Landwirtschaft und Weinbau unterschrieben einzureichen.
Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen in Papierform sind der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu entnehmen.
Hinweis
Alle Antragsteller, die Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten, müssen darüber hinaus für die auf die Zahlung folgenden 3 Jahre einen Gemeinsamen Antrag (Agrarförderantrag) termingerecht einreichen. Verstöße gegen diese Auflagen führen zu Rückforderungen.
Zuständigkeit
Referat 71 - Landwirtschaft, Weinbau
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
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