Beistandschaften für Kinder und Jugendliche

Ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für:

  • die Feststellung der Vaterschaft

  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht

  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet

  • die werdende Mutter, wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

 

 

Zuständigkeit

Referat 51 - Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss


An der Hexenbleiche 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Unterhaltsvorschuss:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Bösel, Tina

Beistandschaften

Espenschied, Thomas

Beistandschaften

Kramer, Anthea

Beistandschaften

Landgraf, Andrea

Beistandschaften

Marasek, Judith

Beistandschaften

Pfannkuchen, Petra

Beistandschaften