Beistandschaften für Kinder und Jugendliche
Ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für:
die Feststellung der Vaterschaft
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht
bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet
die werdende Mutter, wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
Zuständigkeit
Referat 51 - Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss
An der Hexenbleiche 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Unterhaltsvorschuss:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
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