Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Personengruppe besser schützen und Rechte zur Selbstbestimmung stärken

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) „Gesetz zur Regelung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ wurde am 01.07.2017 verabschiedet. Prostituierte werden durch das Gesetz als Personen definiert, die eine erotische oder sexuelle Dienstleistung (z.B. auch Erotik-Massage oder Escort-Leistungen) gegen Entgelt erbringen. Mit dem Gesetz werden die Ziele verfolgt, die soeben benannte Personengruppe besser zu schützen sowie deren Rechte zur Selbstbestimmung zu stärken. Gleichermaßen dient es einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und dem Gesundheitsschutz. Zudem soll damit die in der  Prostitution vorfindbare Kriminalität wie z.B. Menschenhandel oder Gewalt bekämpft werden. Demnach bedeutet dies für alle in der Prostitution tätigen Personen, dass diese eine gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt wahrnehmen müssen. Wichtig zu beachten: es handelt es sich um eine Beratung und keine Untersuchung. 

Anmeldung
 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unter (06731) 408-7039 erforderlich.  Eine Gebühr von 40 Euro wird erhoben.