Betreuungsbehörde
Fachbehörde für alle Fragen rund um das Thema rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsrecht bietet Schutz für jeden, der aufgrund von Unfall oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. In solchen Situationen gewährt das Betreuungsschutzgesetz Schutz, indem ein rechtlicher Betreuer eingesetzt wird, der bei der Regelung verschiedener Aufgabenbereiche wie Vermögensangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Gesundheitsfürsorge behilflich ist.
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. Er soll den Betroffenen bei der Wahrnehmung seiner Interessen unterstützen und in seinem Sinne entscheiden, falls dieser dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Eine rechtliche Betreuung darf in der Regel nicht gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet werden.
Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde informiert und unterstützt das Betreuungsgericht bei der Prüfung, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Sie erstellt einen Sozialbericht während eines Hausbesuchs, um zu beurteilen, ob die betreffende Person noch selbstständig Entscheidungen treffen kann. Ehrenamtliche Betreuung aus der Familie hat Vorrang laut Gesetz; falls nicht verfügbar oder ungeeignet, wird ein professioneller Betreuer vorgeschlagen. Die Behörde prüft auch andere soziale Hilfen im Vorfeld einer rechtlichen Betreuung und hilft bei ihrer Umsetzung.
Berufsbetreuer
Berufsbetreuer führen rechtliche Betreuungen in selbstständiger Tätigkeit durch, wobei die Betreuungsbehörde eine wichtige Rolle in der Rekrutierung und Qualifizierung spielt. Durch ein Auswahlverfahren, das seit 2023 im Rahmen eines offiziellen Registrierungsverfahrens stattfindet, prüft die Behörde die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber mittels Sachkundenachweis. Nur registrierte Betreuer können Betreuungen übernehmen, wobei die Stammbehörde, zuständig für den Bürositz oder Wohnsitz des Betreuers, diese Registrierung durchführt. Die Zuverlässigkeit wird durch regelmäßige Vorlage von Führungszeugnis, Schuldnerverzeichnis und Haftpflichtversicherung überprüft. Zusätzlich bietet die Betreuungsbehörde beruflich tätigen Betreuern Beratung und Informationen zu Betreuungsthemen in Netzwerktreffen an.
Vollmachten – Patientenverfügungen- Ehegattenvertretungsrecht
Die Betreuungsbehörde berät zu Vorsorgevollmachten, die die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vermeiden können, wenn eine Person nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann. Auf Wunsch können diese Vollmachten gegen Gebühr durch die Behörde beglaubigt werden und es wird empfohlen, sie ins Bundesvorsorgeregister einzutragen. Vollmachten gelten bis zum Tod der Person. Seit dem 1.1.2023 besteht ein sechsmonatiges Ehegattenvertretungsrecht in gesundheitlichen Fragen, wenn eine Person aufgrund plötzlicher Krankheit oder Behinderung nicht ansprechbar ist. Der Ehegatte kann für maximal sechs Monate entscheiden, nachdem ein Arzt festgestellt hat, dass die Person nicht mehr entscheidungsfähig ist. Ein Widerruf dieses Rechts kann im Bundeszentralregister eingetragen werden, wenn jemand nicht möchte, dass sein Ehegatte für ihn entscheidet.
Betreuungsvereine
Betreuungsvereine beraten und qualifizieren ehrenamtliche Betreuer, wobei Verwandte eine Kooperationsvereinbarung mit einem Betreuungsverein abschließen können, während nicht verwandte ehrenamtliche Betreuer dazu verpflichtet sind. Die Betreuungsbehörde übermittelt nach Einrichtung einer ehrenamtlichen Betreuung die Adressdaten des Betreuers an den zuständigen Betreuungsverein am Wohnort. Zusätzlich beraten Betreuungsvereine wie Betreuungsbehörden zu Vollmachten, Patientenverfügungen und dem Ehegattenvertretungsrecht. Für diese Aufgaben erhalten sie eine Finanzierung von Land und Kommune zur Unterstützung der Betreuungsbehörden.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sozialdienst
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Sachbearbeitung
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