Blindenhilfe
Unterstützung für Sehbeeinträchtigte
Blinde Menschen können Blindenhilfe erhalten, um ihre zusätzlichen Bedürfnisse im Alltag zu decken. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es ihnen, sich notwendige Hilfsmittel anzuschaffen und ihren Alltag besser zu bewältigen. Die Blindenhilfe ist eine Form der Sozialhilfe, die von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt und den allgemeinen Richtlinien der Sozialhilfe unterliegt. Die Kreisverwaltung ist gerne dabei behilflich, den betroffenen Menschen bei der Antragstellung zu helfen, unsere Entscheidungen zu erläutern oder sie ihnen auf Wunsch per E-Mail vorzulesen.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
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