Blindenhilfe

Unterstützung für Sehbeeinträchtigte

Blinde Menschen können Blindenhilfe erhalten, um ihre zusätzlichen Bedürfnisse im Alltag zu decken. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es ihnen, sich notwendige Hilfsmittel anzuschaffen und ihren Alltag besser zu bewältigen. Die Blindenhilfe ist eine Form der Sozialhilfe, die von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt und den allgemeinen Richtlinien der Sozialhilfe unterliegt. Die Kreisverwaltung ist gerne dabei behilflich, den betroffenen Menschen bei der Antragstellung zu helfen, unsere Entscheidungen zu erläutern oder sie ihnen auf Wunsch per E-Mail vorzulesen.

Zuständigkeit

Referat 40 - Sozialamt


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Altendorf, Annegret

Sachbearbeitung

Martin, Nicole

Sachbearbeitung

Schuckmann, Maria

Sachbearbeitung