Bodenauffüllungen und -abgrabungen im Außenbereich

Was sind Auffüllungen?

Unter einer Auffüllung versteht man die Verbringung von Bodenaushub auf eine andere landwirtschaftlich genutzte Fläche. Dies ist möglich zur Verbesserung oder nachhaltigen Sicherung der Bodenqualität der Auftragsfläche oder bei landbaulich sinnvollen Auffüllungen von z.B. Mulden oder Steigungen im Gelände, die durch Wettereinflüsse oder simples Bewirtschaften der Fläche entstanden sind.

Eine Genehmigung hierfür benötigen Sie, wenn die Auffüllfläche größer als 300 m² ist oder die Auffüllhöhe bzw. die Abgrabungstiefe mehr als 2 m beträgt.

Unter einer Abgrabung versteht man genau das Gegenteil einer Auffüllung, also das Abtragen des Bodens einer landwirtschaftlichen Fläche zu den oben genannten Zwecken.
 

Antragsunterlagen


Liegt Ihr Acker bzw. Ihr Weinberg im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und übersteigt die Auffüllfläche die oben genannten Maße von 300 m² Fläche bzw. 2 m Höhe/Tiefe, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Diese beantragen Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden verschiedene Fachbehörden beteiligt, die die naturschutzrechtliche und landbauliche Sinnhaftigkeit der geplanten Maßnahme bewerten. So geben beispielsweise das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe (DLR RNH), das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) oder der Landesbetrieb Mobilität (LBM) ihre Stellungnahmen ab. All diesen Fachbehörden räumen wir gewisse Fristen zur Abgabe ihrer Stellungnahmen ein, sodass sich ein Genehmigungsverfahren für eine Auffüllung gerne mal zwei bis drei Monate ziehen kann. Daher sollten Sie frühzeitig alle erforderlichen Antragsunterlagen einreichen, sodass Sie zum gewünschten Zeitpunkt, mit vorliegender Genehmigung, mit Ihrer Auffüllung beginnen können.

Der Antrag sollte folgendes beinhalten:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular (am besten in dreifacher Ausfertigung)

  • idealerweise ein Luftbild der Auffüllfläche

  • ein Luftbild des geplanten Zufahrtsweges von der nächstgelegenen Straße zur Auffüllfläche

  • Probenahmen des Auffüllbodens (siehe hierzu Merkblatt Hinweise Grenzwerte und Merkblatt Hinweise + Probenahme)

Sie wissen noch nicht, von wo der Auftragsboden stammen soll? Dann können Sie eine Genehmigung dem Grunde nach beantragen. Setzen Sie hierzu im Antragsformular unter Punkt 5.6 „Besondere Sachlage“ ein Kreuz. Die Genehmigung wird sodann mit Bedingungen versehen, die an den Auftragsboden zu stellen sind.

Weitere Informationen können Sie den Merkblättern „Probenahme“ und „Hinweise + Grenzwerte“ entnehmen oder unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten erfragen.

 

 

Zuständigkeit

Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Neumann, Felix

Sachbearbeitung