Brandschutz, vorbeugender
Feuerwehrtechnische Bedienstete
Das Haupttätigkeitsfeld des feuerwehrtechnischen Bediensteten umfasst das Erstellen von brandschutztechnischen Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach den Vorschriften der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) sowie die Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen nach der Landesverordnung über die Gefahrenverhütungsschau (GVSLVO) und den Vorschriften des Landes-Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG).
Auf das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften muss besonders bei Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetrieben, Gaststätten, Lagergebäuden, Hochhäusern, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen, Garagen, Büro- und Verwaltungsgebäuden, Sport- und Mehrzweckhallen sowie allen Gewerbebetrieben geachtet werden.
Nähere Informationen sind in den einzelnen Dokumenten auf dieser Seite enthalten.
Weitere Informationen
Finanzministerium
Bauvorschriften
Technische Baubestimmungen
Vordrucke
Bauantragsformulare
Baubeschreibung Gebäude
Formblatt: Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen
Erklärungen Nachweisersteller
Empfohlenes Merkblatt der BF Mainz: Brandschutz im Treppenraum
Bauunterlagenprüfverordnung
Warnruf APP „nora“
„nora“ ist die offizielle Notruf-App der Bundesländer. Mit der App erreichen Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und einfach. Überall in Deutschland. nora nutzt die Standort-Funktion Ihres Mobil-Geräts, um Ihren genauen Standort an die zuständige Einsatzleitstelle zu übermitteln. So können Einsatzkräfte Sie besser finden, auch wenn Sie selber nicht genau wissen, wo Sie sind. Über die App können Sie außerdem Notrufe absetzen, ohne sprechen zu müssen. Das ermöglicht Menschen mit eingeschränkten Sprach- und Hörfähigkeiten den direkten Kontakt zu den Leitstellen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Version in ukrainischer und russischer Sprache:
Zuständigkeit
Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Bauaufsichtsbehörde:
Mo, Di, Do, Fr telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung ab 10 Uhr. Mittwochs ist die Bauaufsichtsbehörde geschlossen.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung