Bußgeldstelle

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten stellt neben belastenden Verwaltungsakten und dem Verwaltungszwang eine weitere Möglichkeit dar, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch die Festsetzung von Geldbußen soll insbesondere eine Mahnung an die Pflichten auf Grund der verschiedensten Gesetze für die unterschiedlichsten Lebensbereiche ausgesprochen werden.

Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Mainz, Landkreis Mainz-Bingen bei den Bußgeldverfahren
 

Die Stadt Mainz, der Landkreis Alzey-Worms und Mainz-Bingen haben zu Beginn des Jahres 2019 eine gebietsübergreifende Bußgeldstelle mit Sitz bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim gegründet. Somit wurde die Aufgabe, die anfallenden Ordnungswidrigkeiten basierend auf Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen zu verfolgen, delegiert. Es handelt sich um die abschließende Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Welche Ordnungswidrigkeiten durch die Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet werden und welche bei den einzelnen Verwaltungen selbst verbleiben, ist der Zweckvereinbarung vom 10. Januar 2019 zu entnehmen.

Zuständigkeit

Referat 20 - Kommunalaufsicht, Rechtsangelegenheiten


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Weindorf, Jan

Referatsleitung

Downloads

Satzungen und Richtlinien

Zweckvereinbarung Bußgeld  (145 KB)