Datenschutz

Der Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar anzuwenden. Sie enthält Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen und dient der Vereinheitlichung des Datenschutzrechts. Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zugleich die Gewährleistung des freien Verkehrs solcher Daten (Art. 1 Abs. 1 DSGVO) ist das erklärte Ziel der DSGVO. Des Weiteren findet das Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP) Anwendung.

Datenschutz für die Bürger*innen und Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten
 

Die Daten der Bürger*innen werden bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen ist unbeschadet anderer Rechtsgrundlagen zulässig ist, wenn diese zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe oder in Ausübung ihr übertragener öffentlicher Gewalt erforderlich ist. Daneben gibt es auch Fälle, in denen die Verwaltung die Daten aufgrund Einwilligung der Bürger*innen verarbeitet.

Grundsätzlich haben Bürger*innen folgende Rechte:

  • über die Zwecke der Datenverarbeitung sowie über die Rechtsgrundlage informiert zu werden

  • bei Weitergabe der Daten die Empfänger*innen oder die Kategorie von Empfänger*innen genannt zu bekommen

  • bei Übermittlung der Daten in Drittstaaten darüber informiert zu werden.

Außerdem haben Bürger*innen folgende Betroffenenrechte:

  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

  • Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO)

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Der Aufgabenbereich des behördlichen Datenschutzbeauftragten umfasst folgendes:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten

  • Überwachung der Einhaltung aller Vorgaben zum Datenschutz

  • Beratung betroffener Personen

  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Bei der Erfüllung seiner Aufgabe ist der behördliche Datenschutzbeauftragte weisungsfrei.

Zuständigkeit

Referat 20 - Kommunalaufsicht, Rechtsangelegenheiten


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Dzisiewicz, Nadine

Datenschutzbeauftragte