Denkmalschutz, Denkmalpflege
Im Sinne des Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale. Für Eingriffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine Genehmigung einzuholen.
Eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde braucht, wer
ein Kunstdenkmal zerstören, verändern, instandsetzen oder wiederherstellen will
ein Bau- oder Bodendenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen will
die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals
beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.
Bei größeren Baumaßnahmen wird die denkmalschutzrechliche Genehmigung zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.
Die Aufwendungen für die Erhaltung von Baudenkmalen können teilweise zu Steuervergünstigungen führen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass ein entsprechender Antrag vor dem Maßnahmenbeginn gestellt wird.
Weitere Informationen zum Denkmalschutz derGDKE sowie im Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Landkreis Alzey-Worms.
Zuständigkeit
Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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