Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Dienstaufsichtsbeschwerde
Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde ist es möglich, das dienstliche Verhalten eines Verwaltungsbediensteten bei Verletzung der Dienstpflicht zu rügen. Die Dienstaufsicht kann sich immer nur auf das dienstliche Verhalten beziehen und richtet sich nicht gegen die Entscheidung in der Sache. Die Beschwerde kann sowohl Beschäftigten als auch Beamt*innen gelten.
Form und Verfahren
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist form- und fristfrei, kann also per einfachem Brief oder auch per E-Mail erfolgen. Sie ist an die Verwaltung bzw. Behörde zu richten, bei der die betroffene Person tätig ist. Betrifft die Beschwerde das Handeln von Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Alzey-Worms ist die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Landrat zu richten. Die Sachbearbeitung ist grundsätzlich der Leitung der Abteilung 1 (Zentrale Aufgaben und Finanzen) zugewiesen.
Zuständige Behörde für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich gegen Mitarbeitende einer Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung richtet, ist die jeweilige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Zuständigkeit
Referat 10 - Büroleitung, Büro Landrat, Bürgerberatung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Büroleitung