Direktzahlungen (Agrarförderungen)

Direktzahlungen seit 2023

Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Mit diesem Instrument wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise werden damit abgefedert.

Seit 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die „Säulen“ der GAP sind im sogenannten Strategieplan zusammengefasst. Die Direktzahlungen bilden hierbei die 1. Säule der Europäischen Agrarförderung.

Bei den Direktzahlungen handelt es sich um grundsätzlich von der Produktion entkoppelte Zahlungen. Der Erhalt dieser Zahlungen ist unter anderem an fachrechtliche Vorgaben (Konditionalitäten) gekoppelt.

Mit dem primären Ziel der Einkommensstützung sind im Strategieplanentwurf im Bereich der Direktzahlungen insgesamt 12 Maßnahmen vorgesehen:
 

Einkommensgrundstützung:

  • zur Stärkung der Resilienz und Stabilisierung der Einkommen

  • entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger Fläche

Umverteilungseinkommensstützung:

  • zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe 

  • Zahlung für die ersten 60 Hektare

  • Zahlung für die ersten 40 Hektare höher als für die nachfolgenden 20 Hektare

Junglandwirte-Einkommensstützung:

  • Förderung je Hektar für bis zu 120 Hektar und für maximal 5 Jahre (für Junglandwirt*innen)

Zahlungen für Mutterschafte und -ziegen sowie Zahlung für Mutterkühe:

  • für die Haltung von Mutterkühen in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen 

  • Gewährung einer gekoppelten Zahlung je Muttertier angesichts der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte 

 

Voraussetzung für diese Zahlungen ist die Einhaltung der Grundanforderungen an die Betriebsführung, die sogenannte Konditionalität, in der die Bestimmungen aus der bisherigen Cross-Compliance und des "Greening" aufgenommen und erweitert wurden.

Neu ist die Einführung der sieben Öko-Regelungen im Bereich der Direktzahlungen der 1. Säule:

  • freiwillige Maßnahmen, mit denen zusätzliche Beiträge für Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz erbracht und honoriert werden 

  • Anforderungen gehen über die durch die Konditionalität festgelegten Anforderungen hinaus

  • als einjährige Maßnahmen angelegt à Landwirt*innen können jährlich neu über die Teilnahme entscheiden

Die Beantragung der genannten Förderungen erfolgt ab 2023 über den Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) des Landes Rheinland-Pfalz. Der Antragszeitraum ist vom 01. April – 15. Mai eines Jahres.

Fördervoraussetzungen und weitere Informationen finden Sie u.a. in der Broschüre GAP kompakt 2023 (siehe Downloads) sowie auf den Internetseiten des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

 

 

Zuständigkeit

Referat 71 - Landwirtschaft, Weinbau


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Frick, Lydia

Sachbearbeitung

Gertel, Amy

Sachbearbeitung

Kehrig, Lisa-Marie

Sachbearbeitung

Matthes, Carmen

Sachbearbeitung

Müller, Corina

Sachbearbeitung

Speer, Simone

Referatsleitung

Welche Fristen sind bei der Beantragung der Direktzahlungen zu beachten?

Die Beantragung der Direktzahlungen ist stets vom 01. April - 15. Mai eines Jahres zu erfolgen, unabhängig vom Wochentag.

In welcher Form ist der Antrag Direktzahlungen einzureichen?

Ab 2023 erfolgt die Beantragung der Direktzahlungen über den Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz und somit lediglich in digitaler Form (die zusätzliche Abgabe eines Datenträgerbegleitscheins entfällt).

Werden für den Erhalt der Förderungen Zahlungsansprüche benötigt?

Mit dem Start der neuen Förderperiode ab 2023 entfällt das System der Zahlungsansprüche.