Direktzahlungen (Agrarförderungen)
Direktzahlungen seit 2023
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Mit diesem Instrument wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der Agrarpreise werden damit abgefedert.
Seit 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die „Säulen“ der GAP sind im sogenannten Strategieplan zusammengefasst. Die Direktzahlungen bilden hierbei die 1. Säule der Europäischen Agrarförderung.
Bei den Direktzahlungen handelt es sich um grundsätzlich von der Produktion entkoppelte Zahlungen. Der Erhalt dieser Zahlungen ist unter anderem an fachrechtliche Vorgaben (Konditionalitäten) gekoppelt.
Mit dem primären Ziel der Einkommensstützung sind im Strategieplanentwurf im Bereich der Direktzahlungen insgesamt 12 Maßnahmen vorgesehen:
Einkommensgrundstützung:
zur Stärkung der Resilienz und Stabilisierung der Einkommen
entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger Fläche
Umverteilungseinkommensstützung:
zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe
Zahlung für die ersten 60 Hektare
Zahlung für die ersten 40 Hektare höher als für die nachfolgenden 20 Hektare
Junglandwirte-Einkommensstützung:
Förderung je Hektar für bis zu 120 Hektar und für maximal 5 Jahre (für Junglandwirt*innen)
Zahlungen für Mutterschafte und -ziegen sowie Zahlung für Mutterkühe:
für die Haltung von Mutterkühen in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen
Gewährung einer gekoppelten Zahlung je Muttertier angesichts der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte
Voraussetzung für diese Zahlungen ist die Einhaltung der Grundanforderungen an die Betriebsführung, die sogenannte Konditionalität, in der die Bestimmungen aus der bisherigen Cross-Compliance und des "Greening" aufgenommen und erweitert wurden.
Neu ist die Einführung der sieben Öko-Regelungen im Bereich der Direktzahlungen der 1. Säule:
freiwillige Maßnahmen, mit denen zusätzliche Beiträge für Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaschutz erbracht und honoriert werden
Anforderungen gehen über die durch die Konditionalität festgelegten Anforderungen hinaus
als einjährige Maßnahmen angelegt à Landwirt*innen können jährlich neu über die Teilnahme entscheiden
Die Beantragung der genannten Förderungen erfolgt ab 2023 über den Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag (LEA) des Landes Rheinland-Pfalz. Der Antragszeitraum ist vom 01. April – 15. Mai eines Jahres.
Fördervoraussetzungen und weitere Informationen finden Sie u.a. in der Broschüre GAP kompakt 2023 (siehe Downloads) sowie auf den Internetseiten des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Zuständigkeit
Referat 71 - Landwirtschaft, Weinbau
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
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