Elterngeld und Elternzeit

Flexible Möglichkeiten

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Die Leistung ist im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) geregelt. Damit Mütter und Väter sich Zeit für ihr Kind nehmen können, soll Elterngeld fehlendes Einkommen ausgleichen und die wirtschaftliche Existenz der Familie sicherstellen.

Es gibt verschiedene Formen des Elterngeldes. Diese sind an die verschiedenen Lebenssituationen der Familie angepasst und können miteinander kombiniert werden.

Die Höhe des Elterngeldes wird basierend auf dem Einkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes berechnet. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 € und 1.800 € im Monat. Auch für Eltern ohne vorheriges Einkommen gibt es Elterngeld. 

Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Daher ist es wichtig, dass die Elternzeit des Vaters immer lebensmonatsweise genommen wird.

Innerhalb der ersten drei Lebensjahre können Eltern zur Betreuung und Erziehung ihres Kindes Elternzeit beantragen. Die Beantragung erfolgt schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Eine Teilzeittätigkeit von max. 32 Wochenstunden ist möglich.

Nicht genutzte Elternzeitmonate von bis zu 24 Monaten können noch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Die Beantragung erfolgt in diesem Fall spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Weitere Informationen zum Elterngeldantrag


Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen, in einem Haushalt leben, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und max. 32 Wochenstunden arbeiten gehen. Im Elterngeld kann zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bzw. einer Kombination der verschiedenen Formen gewählt werden.

Basiselterngeld wird für den 1.-12. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Es beträgt in der Regel 65 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommen vor der Geburt. Wenn kein Einkommen vor der Geburt erzielt wurde, liegt das Basiselterngeld bei 300 € monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um jeweils 300 € für jedes weitere Kind. Die Obergrenze für Elterngeld liegt bei 1.800 € monatlich.

Bei ElterngeldPlus werden aus einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld-Plus-Monate. Diese Form wird häufig von Eltern genutzt, die während des Bezuges von Elterngeld Teilzeit arbeiten wollen. ElterngeldPlus beträgt maximal 50 % des errechneten Basiselterngeldes. Es kann bis zur gleichen Höhe, aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Die Höhe ist abhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens, das während dem Bezug von Elterngeld erzielt wird. Die Beiträge liegen zwischen 150 € und 900 € im Monat. 

Wenn beide Elternteile in mindestens zwei und höchstens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, kann ein Partnerschaftsbonus gezahlt werden. Diese werden in Form von EltergeldPlus Monaten ausgezahlt.

Familien mit 2 Kinder unter 3 Jahren oder 3 Kinder unter 6 Jahren im Haushalt können einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser beträgt 10 Prozent vom Elterngeld, jedoch mindestens 75 € monatlich.

Antragsformulare sind bei der Elterngeldstelle, beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Familienministerium Rheinland-Pfalz erhältlich. 

 

Zuständigkeit

Referat 50 - Jugendamt


Altbau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



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