Erdwärme (Anträge)

Allgemeine Informationen

Die Nutzung von Erdwärme für Warmwasser, Heizung und zur passiven Kühlung gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Wer darüber nachdenkt, eine Anlage zur Nutzung von Erdwärme auf seinem Grundstück zu errichten, dem wird empfohlen, sich im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms in Verbindung zu setzen. Durch die Beratung erhalten die Bauherren auch zusätzliche Informationen zu den verschiedenen Verfahren der Erdwärmenutzung und deren Zulässigkeit. Grundsätzlich ist die Nutzung von Erdwärme erlaubnispflichtig.

Neben der Nutzung oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden stehen noch weitere Verfahren der Erdwärmenutzung wie Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörbe und Wasser-Wasser-Wärmepumpen zur Verfügung.

Anlagen zur Nutzung von Erdwärme sind innerhalb oder am Rand von Hangrutschgebieten, Altstandorten bzw. im Bereich von Grundwasser-/Bodenverunreinigungen und Wasserschutzgebieten Zone III im Regelfall nicht zulassungsfähig. Mit zusätzlichen Anforderungen ist in Wasserschutzgebieten Zone III b zu rechnen.


Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Erdwärmesonden
 

Für den Bau sowie den Betrieb von Erdwärmesondenanlagen ist immer eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Erdwärmesonden werden in einer Tiefe von wenigen Metern bis über hundert Meter installiert und gewinnen Energie, indem als geschlossenes System in einem Sondenkreislauf eine Wärmeträgerflüssigkeit durch den Untergrund geleitet wird, um die darin gespeicherte Wärme aufzunehmen. Dabei ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Grundwasser unerlässlich.

Nähere Informationen zur Nutzung oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden, finden Sie auf der Website des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz. Dort können Sie Online-Karten, den Leitfaden zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie, die Mindestanforderungen zum Bau von Erdwärmesonden und die Arbeitshilfe für die Erstellung von Planungsgrundlagen für die Nutzung von Erdwärmekollektoren und zur Wärmeleitfähigkeit des Bodens einsehen.

Im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren wird immer die Obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz) beteiligt, ggf. werden weitere Fachbehörden wie das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz oder das Landesamt für Umwelt hinzugezogen. Für das wasserrechtliche Verfahren ist ausreichend Zeit einzuplanen. Anträge sollten daher frühzeitig vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen eingereicht werden.

Gemäß § 103 Abs. 1 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) sind die für die Entscheidung der Behörde erforderlichen Pläne und Unterlagen von einer fachkundigen Person zu erstellen, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführten Liste oder in einer vergleichbaren Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist (Fachbereich 7.8 bzw. Fachbereich 2 (beinhaltet FB 7.8)).

Mit den Ausführungsarbeiten sind ausschließlich qualifizierte Bohrunternehmen zu beauftragen (Hinweise dazu im DVGW - Arbeitsblatt W 120-2). Vom DVGW zertifizierte und überwachte Bohr- und Brunnenbauunternehmen finden Sie z. B. unter: www.dvgw-cert.com und www.bdbohr.de/.

Seit dem 01.01.2021 ist die Standortsicherung gemäß § 21 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) auf Vorhaben begrenzt, die in identifizierten Gebieten nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Stand AG liegen. In diesen Gebieten sind bei Bohrtiefen ≥ 100 m die für die Prüfung nach § 21 Abs. 2 StandAG erforderlichen Unterlagen und Gutachten vom Antragsteller vorzulegen.

Für Anträge auf Errichtung von Erdwärmesonden ist im Leitfaden zur oberflächennahen Geothermie ein entsprechender Vordruck enthalten, aus dem hervorgeht, welche Angaben für das Erlaubnisverfahren benötigt werden.

Erdwärmekollektoren, Erdwärmekörbe
 

Der “Leitfaden zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie und Erdwärmesonden” gilt nicht für Erdwärmekollektoren und Erdwärmekörbe. Für die Errichtung von Erdwärmekollektoren finden Sie in dem Merkblatt der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (Stand: Januar 2018) weitere Informationen.

Wasser-Wasser-Wärmepumpe (WWWP)
 

Eine weitere Möglichkeit zur Energiegewinnung aus Erdwärme besteht mittels Grundwasser durch Errichtung einer sog. Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Hierbei erfolgt die Grundwasserentnahme über einen Brunnen mit anschließender Wiedereinleitung des zutage geförderten Grundwassers in einen Schluckbrunnen. 

Für Anlagen mit Grundwasserförderung zur Nutzung von Erdwärme ist der „Leitfaden zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie mit Erdwärmesonden“ nicht anwendbar. Die Errichtung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe bedarf eines umfangreichen Erlaubnisverfahrens. 

Für "einfach" gelagerte Fälle ist ein zweistufiges Zulassungsverfahren vorgesehen:

  •  Antrag auf Pump- und Rückgabeversuche, ggf. Grundwasseruntersuchungen (zuständig Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz)

  • Antrag auf Zulassung des Betriebs der Anlage (zuständig Untere Wasserbehörde)

Die Pump- und Rückgabeversuche dienen dem Nachweis, dass der Standort für den Betrieb einer WWWP geeignet ist. Fallen diese positiv aus, so kann der eigentliche Antrag für den Bau und Betrieb der Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlage bzw. für die thermische Grundwassernutzung gestellt werden. 

Nähere Informationen zum Erlaubnisverfahren können Sie den Muster-Antragsformularen zu Wasser-Wasser-Wärmepumpen entnehmen.

Gemäß § 103 Abs. 1 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) sind die für die Entscheidung der Behörde erforderlichen Pläne und Unterlagen von einer fachkundigen Person zu erstellen, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführten Liste oder in einer vergleichbaren Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist (Fachbereich 7.8 bzw. Fachbereich 2 (beinhaltet FB 7.8)).

Zuständigkeit

Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Becker, Gernot

Sachbearbeitung

Mohr, Andrea

Sachbearbeitung

Orschau, Katharina

Sachbearbeitung