Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl

Voraussetzung ist Hauptwohnsitz im Landkreis

Im Falle des Verlustes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung. Bei einem Diebstahl ist eine Strafanzeige der Polizei vorzulegen. Voraussetzung für die Erlangung eines Ersatzführerscheins ist es, den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms zu haben.

Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass (dabei ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich), werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

  • ggf. Diebstahlanzeige

  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der verlorene/gestohlene Führerschein nicht von der Kreisverwaltung Alzey-Worms aufgestellt wurde)

Bei Ersatz der ehemaligen Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr (bis zum 55. Lebensjahr) zusätzlich erforderlich:

  • ärztliches Gutachten nach Ablage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung

Ansprechpersonen

Klein, Anke

Sachbearbeitung

Ries, Bettina

Sachbearbeitung

Schäfer, Roswitha

Sachbearbeitung

Wilhelm, Lena

Sachbearbeitung

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