Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Nötige Voraussetzungen

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, L, T und B für Antragsteller*innen, die bisher keine Fahrerlaubnis besitzen. Voraussetzungen hierfür sind das erforderliche Mindestalter sowie hauptsächlicher Wohnsitz im Landkreis Alzey-Worms.

Vorgang:

  • Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie von Ihrer Fahrschule.

  • Sie können den unten stehenden Antrag inkl. der Anlagen auch schon vorab ausdrucken und ausgefüllt bei Ihrer Fahrschule abstempeln lassen.

  • Das vollständig ausgefüllte, unterschriebene Antragsformular und die Anlagen können Sie im Briefkasten der Kreisverwaltung einwerfen, in der Führerscheinstelle oder in der für Sie zuständigen Verbandsgemeinde abgeben


Benötigte Unterlagen: 

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)

  • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)

  • Unterschrift von dem/der Antragsteller/in 


Aushändigung

Wenn nur eine Klasse beantragt wurde, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch den/die Prüfer/in.

Wenn mehrere Klassen beantragt wurden, erfolgt durch den/die Prüfer/in lediglich die Aushändigung einer Prüfbescheinigung. Mit dieser kann eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. 

Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
 

Abholung eines Kartenführerscheins

Abholung des Kartenführerscheins erfolgt durch persönliche Vorsprache unter Vorlage folgender Unterlagen: vorläufiger Nachweis oder Prüfbescheinigung und Personalausweis oder Reisepass im Original (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich) oder durch eine bevollmächtigte Person ab Erreichen des Mindestalters.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem unten stehenden Merkblatt

Zuständigkeit

Referat 32 - Führerscheinstelle


An der Hexenbleiche 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Falter, Tanja

Sachbearbeitung

Klein, Anke

Sachbearbeitung

Ries, Bettina

Sachbearbeitung

Schröder, Romy

Sachbearbeitung

Schäfer, Roswitha

Sachbearbeitung

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