Erteilung der Betriebserlaubnis (z.B. Mofa / Mokick / Roller)
Ein vorhandenes „Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis“ wird zur „Betriebserlaubnis“ für den Halter
Die Betriebserlaubnis wird bei der Zulassungsbehörde auf eine Person registriert.
Sollte eine Betriebserlaubnis abhandengekommen sein, so muss der letzte Halter bei seiner Zulassungsbehörde eine Anforderung der Betriebserlaubnis beantragen. Mit dieser Bescheinigung kann beim Hersteller (ggf. auch über das Kraftfahrtbundesamt) eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.
Sollte weder über den Hersteller noch das Kraftfahrtbundesamt eine Betriebserlaubnis zu erhalten sein, kann ggf. auch über eine technische Prüfstelle ein „Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis“ erstellt werden.
Mit diesem Gutachten kann die Zulassungsbehörde anschließend die Betriebserlaubnis erteilen.
Voraussetzungen
Der Hauptwohnsitz ist bei der Beantragung der Betriebserlaubnis maßgeblich.
Rechtsgrundlage: § 6 i. V. m. § 46 FZV
Die Zulassung kann demnach nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragt werden, in deren Bereich der Halter seinen Hauptwohnsitz hat. Die vor dem 01. März 2007 für natürliche Personen bestehende Wahlfreiheit, der Zulassung an Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist entfallen.
Gebühren/Zahlungsart
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
COC /Betriebserlaubnis des Fahrzeugs oder entsprechendes Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ); StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Teamleitung
Sachbearbeitung
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