Fachberatung Kinder- und Jugendarbeit

Zum Aufgabengebiet der Kreisjugendförderung zählt nach dem Sozialgesetzbuch VIII neben dem Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) der Bereich der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII).

Jugendarbeit soll Angebote bereitstellen, die junge Menschen

  • in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern,

  • befähigen, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln,

  • zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen.

Ein zentraler Punkt ist dabei, dass sich die Angebote an den Interessen der jungen Menschen orientieren sollen und von ihnen entsprechend mitgestaltet und mitbestimmt werden sollen.

Jugendarbeit verfügt dabei über spezifische Zugänge für alle Kinder und Jugendliche. Es sind Lernfelder und -orte, die den Erwerb von außerschulischer Bildung in besonderer Weise begünstigen, da sie nicht am Defizit der Kinder und Jugendlichen orientiert sind.

Um gemeinsam mit den freien und öffentlichen Trägern der Jugendarbeit im Landkreis Alzey-Worms eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur zu ermöglichen, findet eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung statt.

Die Kreisjugendförderung verfügt über eine breite Palette unterschiedlicher Angebote, die dazu beiträgt, positive Lebensbedingungen für junge Menschen im Landkreis zu schaffen oder zu erhalten. Dies geschieht beispielsweise durch Beratung, Vernetzung, Kooperationen und finanzielle Unterstützung der verbandlichen und offenen Jugendarbeit freier und öffentlicher Träger im Landkreis Alzey-Worms.

Einige Bereiche werden in den nachfolgenden Dienstleitungen noch einmal näher ausgeführt und beinhalten die entsprechenden Dokumente.

Zuständigkeit

Referat 50 - Jugendamt


Altbau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Walz, Bernd

Fachbereichsleitung Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit