Fachtechnische Begutachtung beantragen
Erlaubnis zum Ausschank in der Gastronomie
Um in der Stadt Worms (gilt nicht für die Verbandsgemeinden und die Stadt Alzey) eine Erlaubnis zum Ausschank von Alkohol von der Gaststättenabteilung der Stadtverwaltung zu bekommen, muss von der Lebensmittelüberwachung eine sogenannte „Bescheinigung über eine fachtechnische Begutachtung“ vorgelegt werden. Diese erhält man auf folgendem Weg:
Vom Antrag auf fachtechnische Begutachtung zur fertigen Bescheinigung müssen 4 Stufen durchlaufen werden:
Den Antrag vollständig ausfüllen und der Lebensmittelüberwachung zukommen lassen. Dies ist sowohl per Post oder auch via E-Mail an veterinaeramt(at)alzey-worms.de möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, den/die für den eigenen Betrieb verantwortlichen Lebensmittelkontrolleur*in in der E-Mail direkt zu kontaktieren.
Im Anschluss erhält man eine Vorschussrechnung, welche im Regelfall zwischen 75 Euro und 100 Euro beträgt. Das hängt von der Betriebsgröße ab.
Nach Eingang der Vorschusszahlung vereinbart das zuständige Kontrollpersonal einen Kontrolltermin und führt in den Betriebsräumen eine Begehung durch. Sofern schwerwiegende Mängel festgestellt wurden, erfolgt eine weitere Kontrolle. Im Nachgang erhält man die Abschlussrechnung.
Nach Zahlung des Restbetrags wird die fachtechnische Begutachtung bescheinigt. Etwaige noch zu behebende Mängel werden in dieser als Auflagen festgehalten. Die Bescheinigung ist dann bei der Gaststättenabteilung der Stadtverwaltung Worms vorzulegen.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Lebensmittelkontrolleur