Fahrgastbeförderung

Befristet für fünf Jahre

Wer in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen oder Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für 5 Jahre.

Voraussetzungen
 

  • Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms

  • Mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse B

  • Mindestalter 21 Jahre

  • EU-Kartenführerschein

Liegt noch kein EU-Kartenführerschein vor, muss zuerst der Umtausch des Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen (weitere Informationen siehe „Führerschein umtauschen“).

Beantragung
 

Antrag auf Verlängerung einer Fahrgastbeförderung sollte rechtzeitig (ca. 6 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der gestellt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)

  • EU-Kartenführerschein

  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung 

  • Testpsychologisches Gutachten – bei Ersterteilung immer notwendig

  • Testpsychologisches Gutachten – bei Verlängerung wenn das 60. Lebensjahr erreicht ist oder innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird

  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke  (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)

  • Nachweis zur Fachkunde – Ortskenntnisprüfung entfällt seit dem 02.08.2021 (Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung vorlegt.)

  • Bei Krankenkraftwagen zusätzlich erforderlich: Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”

 

 

Zuständigkeit

Referat 32 - Führerscheinstelle


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Martens, Renate

Sachbearbeitung

Ries, Bettina

Sachbearbeitung

Schwarz, Steffanie

Sachbearbeitung

Schäfer, Roswitha

Sachbearbeitung

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