Fahrgastbeförderung
Wer in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen oder Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für 5 Jahre.
Voraussetzungen:
Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren
Mindestalter: 21 Jahre
Beantragung:
Antrag auf Verlängerung einer Fahrgastbeförderung sollte rechtzeitig (ca. 6 Wochen) vor Erteilung/Ablauf der Geltungsdauer gestellt werden.
Zur Antragsstellung müssen Sie persönlich vorstellig werden. Hierzu vereinbaren Sie online einen Termin „Fahrgastbeförderung“ auf unserer Homepage:
Terminvergabe Kreisverwaltung Alzey-Worms - Schritt 2 von 6: Führerscheinstelle - Auswahl des Anliegens
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr