Fahrgastbeförderung

Wer in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen oder Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für 5 Jahre.


Voraussetzungen:

  • Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms

  • Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren

  • Mindestalter: 21 Jahre
     

Beantragung:

Antrag auf Verlängerung einer Fahrgastbeförderung sollte rechtzeitig (ca. 6 Wochen) vor Erteilung/Ablauf der Geltungsdauer gestellt werden.
Zur Antragsstellung müssen Sie persönlich vorstellig werden. Hierzu vereinbaren Sie online einen Termin „Fahrgastbeförderung“ auf unserer Homepage: 
Terminvergabe Kreisverwaltung Alzey-Worms - Schritt 2 von 6: Führerscheinstelle - Auswahl des Anliegens

 

 

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Klein, Anke

Sachbearbeitung

Ries, Bettina

Sachbearbeitung

Schäfer, Roswitha

Sachbearbeitung

Online-Termin­vergabe