Fahrzeug außer Betrieb setzen / abmelden /stilllegen

Kein Termin erforderlich

Es gibt keinen Unterschied zwischen “außer Betrieb setzen”, “abmelden” oder “stilllegen”. Endgültig abgemeldet wird ein Fahrzeug lediglich durch Vorlage einer Verschrottungs-Bestätigung eines anerkannten Entsorgungsbetriebs. 

Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, genügt die Vorlage aller Kennzeichen sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Sollte Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein (nur ab diesem Datum wurden Kennzeichen und Fahrzeugscheine mit den entsprechenden Sicherheitscodes ausgegeben), können Sie das Fahrzeug auch online abmelden. Bitte beachten Sie dazu die Vorgaben, die im Intro des entsprechenden Online-Dienstes auf unserer Web-Seite angegeben sind – insbesondere die vorgegebenen Bezahlmöglichkeit.

Bitte beachten Sie auch im letzten Schritt den vorgegebenen Download der Bestätigung. Sollte diese nicht innerhalb der angegebenen Zeit korrekt ausgeführt werden, wird die Außerbetriebsetzung automatisch storniert.

Zur Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist ein Termin nicht erforderlich. 

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Online-Termin­vergabe