Fahrzeug außer Betrieb setzen / abmelden /stilllegen

Kein Termin erforderlich

Es gibt keinen Unterschied zwischen “außer Betrieb setzen”, “abmelden” oder “stilllegen”. Endgültig abgemeldet wird ein Fahrzeug lediglich durch Vorlage einer Verschrottungs-Bestätigung eines anerkannten Entsorgungsbetriebs. 

Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, genügt die Vorlage aller Kennzeichen sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Zur Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist ein Termin nicht erforderlich. 

Online-Termin­vergabe