Fahrzeug außer Betrieb setzen / abmelden /stilllegen
Kein Termin erforderlich
Es gibt keinen Unterschied zwischen “außer Betrieb setzen”, “abmelden” oder “stilllegen”. Endgültig abgemeldet wird ein Fahrzeug lediglich durch Vorlage einer Verschrottungs-Bestätigung eines anerkannten Entsorgungsbetriebs.
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, genügt die Vorlage aller Kennzeichen sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Zur Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist ein Termin nicht erforderlich.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr