Fahrzeug außer Betrieb setzen / abmelden /stilllegen

Kein Termin erforderlich

Es gibt keinen Unterschied zwischen “außer Betrieb setzen”, “abmelden” oder “stilllegen”. Endgültig abgemeldet wird ein Fahrzeug lediglich durch Vorlage einer Verschrottungs-Bestätigung eines anerkannten Entsorgungsbetriebs. 

Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, genügt die Vorlage aller Kennzeichen sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Zur Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist ein Termin nicht erforderlich. 

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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