Fahrzeug außer Betrieb setzen / abmelden /stilllegen
Kein Termin erforderlich
Es gibt keinen Unterschied zwischen “außer Betrieb setzen”, “abmelden” oder “stilllegen”. Endgültig abgemeldet wird ein Fahrzeug lediglich durch Vorlage einer Verschrottungs-Bestätigung eines anerkannten Entsorgungsbetriebs.
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, genügt die Vorlage aller Kennzeichen sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Sollte Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden sein (nur ab diesem Datum wurden Kennzeichen und Fahrzeugscheine mit den entsprechenden Sicherheitscodes ausgegeben), können Sie das Fahrzeug auch online abmelden. Bitte beachten Sie dazu die Vorgaben, die im Intro des entsprechenden Online-Dienstes auf unserer Web-Seite angegeben sind – insbesondere die vorgegebenen Bezahlmöglichkeit.
Bitte beachten Sie auch im letzten Schritt den vorgegebenen Download der Bestätigung. Sollte diese nicht innerhalb der angegebenen Zeit korrekt ausgeführt werden, wird die Außerbetriebsetzung automatisch storniert.
Zur Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist ein Termin nicht erforderlich.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr