Fahrzeuge an-, um- oder abmelden
Unterschiede beachten
Es gibt viele verschiedene Vorgänge bei der Kfz-Zulassungsstelle, die im Volksmund mit “Anmeldung” oder “ummeldung” eines Fahrzeugs gemeint sind.
Unterscheidungen gibt es bspw.:
handelt es sich um ein Fabrikneues Fahrzeug? Oder war dem Fahrzeug bereits (auch evtl. im Ausland) bereits ein Kennzeichen zugeteilt?
Umschreibung mit oder ohne einen Halterwechsel?
möchten und können Sie dabei das momentan zugeteilte Kennzeichen weiter beibehalten?
Finden Sie hier keinen passenden Vorgang, können Sie uns gerne telefonisch oder per Mail erreichen.
Nähere Informationen auch hier
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Zulassung eines importierten Fahrzeugs aus einem „Nicht-EU-Land“
Zulassung eines bereits in Deutschland zuvor zugelassenen Fahrzeugs
Wiederzulassung eines Fahrzeugs (gleicher Halter) nach vorübergehender Stilllegung
Bitte beachten Sie auch: Wurde für ein Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II in Deutschland erstellt, z. B. bei Import eines Fahrzeugs, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
Dies gilt auch für Fahrzeuge, für die ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr