Fahrzeuge an-, um- oder abmelden

Unterschiede beachten

Es gibt viele verschiedene Vorgänge bei der Kfz-Zulassungsstelle, die im Volksmund mit “Anmeldung” oder “ummeldung” eines Fahrzeugs gemeint sind.

Unterscheidungen gibt es bspw.:

  • handelt es sich um ein Fabrikneues Fahrzeug? Oder war dem Fahrzeug bereits (auch evtl. im Ausland) bereits ein Kennzeichen zugeteilt? 

  • Umschreibung mit oder ohne einen Halterwechsel? 

  • möchten und können Sie dabei das momentan zugeteilte Kennzeichen weiter beibehalten?

Finden Sie hier keinen passenden Vorgang, können Sie uns gerne telefonisch oder per Mail erreichen.

Nähere Informationen auch hier
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

 

Bitte beachten Sie auch: Wurde für ein Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II in Deutschland erstellt, z. B. bei Import eines Fahrzeugs, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
Dies gilt auch für Fahrzeuge, für die ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird.

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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