Fahrzeugverkauf anzeigen

Veräußerungsanzeige für ein Fahrzeug

Bei einem Fahrzeugverkauf empfiehlt es sich, es vor Übergabe selbst abzumelden. Insbesondere, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, sollte es vorher abgemeldet werden.

Was bringt eine Veräußerungsanzeige?
 

Mit einer sogenannten Veräußerungsanzeige setzen Sie die Zulassungsstelle und die Versicherung Ihres Fahrzeugs von dessen Verkauf in Kenntnis. Dazu sind Sie nach § 13 IV der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet. Inhalt sollte unbedingt das amtliche Kennzeichen, die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs sowie die (geprüften) Daten des Käufers (Name und Anschrift) sein.

Der Verkäufer bleibt jedoch solange Halter des Fahrzeugs, bis dieses auf den neuen Halter umgeschrieben oder von diesem außer Betrieb gesetzt wurde.

Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Pflicht zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer sowie der Prämie für die Haftpflichtversicherung.

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Memminger, Heike

Sachbearbeitung

Nagel, Ulrike

Sachbearbeitung

Online-Termin­vergabe