Fahrzeugverkauf anzeigen
Veräußerungsanzeige für ein Fahrzeug
Bei einem Fahrzeugverkauf empfiehlt es sich, es vor Übergabe selbst abzumelden. Insbesondere, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, sollte es vorher abgemeldet werden.
Was bringt eine Veräußerungsanzeige?
Mit einer sogenannten Veräußerungsanzeige setzen Sie die Zulassungsstelle und die Versicherung Ihres Fahrzeugs von dessen Verkauf in Kenntnis. Dazu sind Sie nach § 13 IV der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet. Inhalt sollte unbedingt das amtliche Kennzeichen, die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs sowie die (geprüften) Daten des Käufers (Name und Anschrift) sein.
Der Verkäufer bleibt jedoch solange Halter des Fahrzeugs, bis dieses auf den neuen Halter umgeschrieben oder von diesem außer Betrieb gesetzt wurde.
Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Pflicht zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer sowie der Prämie für die Haftpflichtversicherung.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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