Fehlender Versicherungsschutz – Kfz-Steuer – Mängel - Halterdaten

Anschreiben durch die Zulassungsbehörde

Wenn Sie von der Zulassungsbehörde kontaktiert wurden, könnte dies aufgrund verschiedener Gründe geschehen sein, wie:

  • Fehlender Versicherungsschutz

  • Nicht bezahlte Kfz-Steuer

  • Fahrzeugmängel

  • Aktualisierung von Halterdaten oder rechtliche Nachfolge als Fahrzeughalter

Wir empfehlen, sich daraufhin telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Sachbearbeiter zu wenden.

Bitte beachten Sie, dass in der Regel eine Betriebsuntersagung für das Fahrzeug mitgeteilt wird. Das bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden darf, bis die Betriebsuntersagung aufgehoben oder beendet wurde.

Lesen Sie bitte das Schreiben genau durch, um die Gründe für die Verfügung zu erfahren und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um das Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen.

Es kann auch vorkommen, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird.

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Ansprechpersonen

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