Feinstaubplakette
Nur Fahrzeuge mit passender Plakette sind in bestimmten Zonen zugelassen
Die Feinstaubplakette kann von den Zulassungsbehörden, aber auch von den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw.) für Ihr Fahrzeug zugeteilt werden. Auch bei zugelassenen Kfz-Werkstätten sowie in Autohäusern sind die Plaketten erhältlich.
Im März 2007 ist die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit „Feinstaubplaketten“ nach festgelegten Schadstoffgruppen.
In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind, sofern der Verkehr mit so gekennzeichneten Fahrzeugen vom Verkehrsverbot in der Umweltzone ausgenommen ist. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Fahrzeuge von Anwohnern in Umweltzonen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb).
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Teamleitung
Sachbearbeitung
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