Feststellung der Schulfähigkeit

Gründe und Maßnahmen

Nach dem Schulgesetz kann die Schule z.B. bei häufigen Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten oder anderen Besonderheiten den schulärztlichen Dienst beauftragen, die Schulfähigkeit zu prüfen.

Stellt eine Schule fest, dass häufige Fehlzeiten auftreten bzw. besteht der Verdacht auf eine unbehandelte oder nicht ausreichend behandelte Erkrankung oder andere ungeklärte Faktoren, die die Schulfähigkeit des Schülers/der Schülerin einschränken, beauftragt sie den schulärztlichen Dienst, die Schulfähigkeit zu überprüfen. Gemäß Schulgesetz sind Sorgeberechtigte und Schüler zur Teilnahme an der Untersuchung verpflichtet.

Die Untersuchung umfasst eine ausführliche Anamnese, eine körperliche Untersuchung und die Auswertung vorhandener ärztlicher Befunde. Dabei werden Probleme und Ursachen erfasst und ggf. weitere Maßnahmen und Untersuchungen empfohlen, die für eine Schulfähigkeit notwendig sind. Die Ergebnisse werden mit dem Schüler/der Schülerin und den Sorgeberechtigten ausführlich besprochen. 

Zuständigkeit

Referat 80/81 - Gesundheitsamt


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen