Feuerwehrwesen
Mehrstufiger Aufbau
Die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehr im Brand- und Katastrophenschutz ist mehrstufig aufgebaut. Demnach sind die Gemeinden für den örtlichen Brandschutz und die örtliche allgemeine Hilfe verantwortlich [vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG). Bezogen auf den Kreis Alzey-Worms sind damit die Verbandsgemeinden und die Stadt Alzey gemeint. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen die Verbandsgemeinden und die Stadt Alzey die örtlichen Feuerwehreinheiten als gemeindliche Einrichtung ein.
Der überörtliche Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe obliegen dem Landkreis (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 LBKG). Zu den Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes zählen solche, die nicht in jeder Gemeinde, sondern im gesamten Landkreis veranlasst werden oder zusätzlich zu den gemeindlichen Aufgaben erforderlich sind.
Freiwillige Feuerwehren gibt es im Landkreis Alzey-Worms in fast jedem Ort. Ansprechpartner sind die jeweiligen Wehrführer oder Wehrleiter.
Zuständigkeit
Referat 30 - Sicherheit und Ordnung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr