Finanzielle Jugendförderung
Der Landkreis Alzey-Worms unterstützt die Arbeit und Angebote der freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendarbeit. Es stehen folgende finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Jugendförderetat: Tagesveranstaltungen und Freizeiten mit Übernachtung (Soziale Bildung), Maßnahmen zur außerschulischen Kinder- und Jugendbildung, Aus- und Weiterbildung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit
Ferienspiele (Angebote ohne Übernachtung)
Projekte im ländlichen Raum
Material für Jugendräume/-gruppen (Arbeitsmittel)
Projekte zur Förderung von Demokratie, gesellschaftlicher Vielfalt und Toleranz (Aktionsplan)
Bau und Erstausstattung von Häusern der offenen Tür und Jugendräumen (Antrag ist formlos zu stellen; beizufügende Unterlagen siehe Richtlinie)
Für Familien aus einkommensschwachen Haushalten ist es möglich, für nicht kommerzielle Freizeitmaßnahmen (mit Übernachtung) unter der Voraussetzung der Leistung einer Eigenbeteiligung, einen Teil der Teilnahmegebühr vom Landkreis übernommen zu bekommen (Teilnahmebeitragsvergünstigung).
Eine detaillierte Zusammenfassung und Übersicht über die Förderprogramme des Landkreises Alzey-Worms befindet sich derzeit in Arbeit.
Grundvoraussetzung: Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII
Zuständigkeit
Altbau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung