Finanzielle Jugendförderung

Der Landkreis Alzey-Worms unterstützt die Arbeit und Angebote der freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendarbeit. Es stehen folgende finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  • Jugendförderetat: Tagesveranstaltungen und Freizeiten mit Übernachtung (Soziale Bildung), Maßnahmen zur außerschulischen Kinder- und Jugendbildung, Aus- und Weiterbildung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit

  • Ferienspiele (Angebote ohne Übernachtung)

  • Projekte im ländlichen Raum

  • Material für Jugendräume/-gruppen (Arbeitsmittel)

  • Projekte zur Förderung von Demokratie, gesellschaftlicher Vielfalt und Toleranz (Aktionsplan)

  • Bau und Erstausstattung von Häusern der offenen Tür und Jugendräumen (Antrag ist formlos zu stellen; beizufügende Unterlagen siehe Richtlinie)

Für Familien aus einkommensschwachen Haushalten ist es möglich, für nicht kommerzielle Freizeitmaßnahmen (mit Übernachtung) unter der Voraussetzung der Leistung einer Eigenbeteiligung, einen Teil der Teilnahmegebühr vom Landkreis übernommen zu bekommen (Teilnahmebeitragsvergünstigung).

Eine detaillierte Zusammenfassung und Übersicht über die Förderprogramme des Landkreises Alzey-Worms befindet sich derzeit in Arbeit.

Grundvoraussetzung: Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII

Zuständigkeit

Referat 50 - Jugendamt


Altbau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Neder, Anja

Sachbearbeitung