Fischereiwesen
Antrag auf Jugendfischereischein und Fischereischein
Die Binnenfischerei unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Gesetzgebung der Länder. In Rheinland-Pfalz wurden hierzu das Landesfischereigesetz (LFischG) und die Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFischO) erlassen.
Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.
Der Kreisverwaltung Alzey-Worms obliegt die Durchführung der staatlichen Fischereiprüfungen.
Den Jugendfischereischein/Fischereischein muss bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.
Zuständigkeit
Referat 30 - Sicherheit und Ordnung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr