Fischereiwesen

Antrag auf Jugendfischereischein und Fischereischein

Die Binnenfischerei unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Gesetzgebung der Länder. In Rheinland-Pfalz wurden hierzu das Landesfischereigesetz (LFischG) und die Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFischO) erlassen.

Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.

Der Kreisverwaltung Alzey-Worms obliegt die Durchführung der staatlichen Fischereiprüfungen.

Den Jugendfischereischein/Fischereischein muss bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.

 

Zuständigkeit

Referat 30 - Sicherheit und Ordnung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Bucher, Maria

Sachbearbeitung

Flörsch, Philipp

Sachbearbeitung

Höfer, Katrin

Sachbearbeitung