Frühförderung Kinder

Die nicht-medizinische Frühförderung

Die nichtmedizinische Frühförderung gehört zu den sogenannten heilpädagogsichen Leistungen. Sie dient Kindern bis zum Schuleintrittsalter (bis ca. 7 Jahre) dazu, eine drohende oder bereits festgestellte Behinderung auszugleichen oder zu mildern. Es gibt verschiedene Arten von Frühförderung. Wichtig für Sie ist, dass Sie zunächst die passende Frühfördereinrichtung für Ihr Kind finden. Gemeinsam mit den Mitarbeitern der Frühfördereinrichtung stellen Sie sodann einen Antrag auf Kostenübernahme.

Weitere Informationen finden Sie unter: Frühförderung Inklusion (rlp.de)
 

Einkommen und Vermögen


Das Einkommen und das Vermögen der Eltern werden nicht geprüft. Ziel der Frühförderung ist es dem Kind bestmöglich zu helfen. 


Antrag


Der Antrag wird gemeinsam mit den Mitarbeitenden der Frühfördereinrichtung gestellt. Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben. Es wird darum gebeten, als Unterlage dem Antrag den Förderplan der Einrichtung, einen Verlaufsbericht oder einen Diagnostikbogen beizufügen. Der Antrag wird normalerweise durch die Einrichtung an die Kreisverwaltung geschickt. 

Zuständigkeit

Referat 40 - Sozialamt


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Riemer, David

Sachbearbeitung

Schott, Anna-Lena

Teamleitung/Sachbearbeitung