Gebührenabrechnung (kvhs)
Gebühren für die Teilnahme an Veranstaltungen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Vorträge etc.) der Kreisvolkshochschule Alzey-Worms (kvhs) werden grundsätzlich Gebühren zur Mitfinanzierung des im Zusammenhang mit dem Betrieb der kvhs entstehenden Aufwandes erhoben. Gebührenschuldner ist der angemeldete Teilnehmende, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte.
Die Gebühren werden in der Regel mit einer Staffelung 6/8/10 TN ausgeschrieben und nach Veranstaltungsbeginn per Gebührenbescheid angefordert. Ratenzahlung kann auf Antrag in begründeten Einzelfällen gewährt werden.
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Sachbearbeitung