Geldwäsche
Umsetzung des Geldwäschegesetzes
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms überprüft Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeiten die Gefahr bieten, bare Geldbeträge im Sinne des Geldwäschegesetzes anzunehmen. Diese Unternehmen werden jährlich stichprobenartig überprüft. Es besteht hier eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Zuständigkeit
Referat 30 - Sicherheit und Ordnung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Vollstreckungsdienst