Geldwäsche

Umsetzung des Geldwäschegesetzes

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms überprüft Unternehmen, die aufgrund Ihrer Tätigkeiten die Gefahr bieten, bare Geldbeträge im Sinne des Geldwäschegesetzes anzunehmen. Diese Unternehmen werden jährlich stichprobenartig überprüft. Es besteht hier eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. 

 

 

Zuständigkeit

Referat 30 - Sicherheit und Ordnung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Walter, Gabriele

Vollstreckungsdienst