Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Sicherung des Fortbestandes der Betriebe
Das „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“ (Grundstücksverkehrsgesetz -GrdstVG) dient im Wesentlichen der Sicherung des Fortbestandes landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und weinbaulicher Betriebe sowie der Erhaltung der Agrarstruktur zum Zwecke des Umweltschutzes und zur Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bevölkerung.
Die Veräußerung eines landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Grundstücks bedarf daher grundsätzlich der Genehmigung.
Verfahrensablauf
Eingang der von einem Notar vorgelegten Urkunde über die Veräußerung vorgenannter Grundstücke
Prüfung
ob es sich bei dem Grundstück um ein landwirtschaftliches Grundstück handelt
ob das Grundstück unter der Freigrenze liegt und damit genehmigungsfrei ist
ob bei Grundstücken über der Freigrenze der Erwerber den Status „landwirtschaftlicher Unternehmer“ hat
ob bei Nicht-Landwirten als Käufer eventuell Landwirte Interesse haben, das Grundstück zu kaufen
Zu diesem Zweck wird in den Amtsblättern veröffentlicht, „dass Grundstücke in einer Gemeinde mit einer bestimmten Größe veräußert werden sollen und Landwirte, die am Erwerb dieser Grundstücke Interesse haben, sich unmittelbar bei der Kreisverwaltung melden.
Innerhalb der genannten Fristen wird sodann geprüft, ob das berechtigte Erwerbsinteresse von Landwirten dazu führt, dass der Kaufvertrag, soweit der Käufer ein Nicht-Landwirt ist, versagt wird.
Zuständigkeit
Referat 71 - Landwirtschaft, Weinbau
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
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