Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Sicherung des Fortbestandes der Betriebe 

Das „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“ (Grundstücksverkehrsgesetz -GrdstVG) dient im Wesentlichen der Sicherung des Fortbestandes landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und weinbaulicher Betriebe sowie der Erhaltung der Agrarstruktur zum Zwecke des Umweltschutzes und zur Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bevölkerung. 

Die Veräußerung eines landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Grundstücks bedarf daher grundsätzlich der Genehmigung.

Verfahrensablauf
 

  • Eingang der von einem Notar vorgelegten Urkunde über die Veräußerung vorgenannter Grundstücke

  • Prüfung

  • ob es sich bei dem Grundstück um ein landwirtschaftliches Grundstück handelt

  • ob das Grundstück unter der Freigrenze liegt und damit genehmigungsfrei ist

  • ob bei Grundstücken über der Freigrenze der Erwerber den Status „landwirtschaftlicher Unternehmer“ hat

  • ob bei Nicht-Landwirten als Käufer eventuell Landwirte Interesse haben, das Grundstück zu kaufen

Zu diesem Zweck wird in den Amtsblättern veröffentlicht, „dass Grundstücke in einer Gemeinde mit einer bestimmten Größe veräußert werden sollen und Landwirte, die am Erwerb dieser Grundstücke Interesse haben, sich unmittelbar bei der Kreisverwaltung melden. 

Innerhalb der genannten Fristen wird sodann geprüft, ob das berechtigte Erwerbsinteresse von Landwirten dazu führt, dass der Kaufvertrag, soweit der Käufer ein Nicht-Landwirt ist, versagt wird.

 

 

 

Zuständigkeit

Referat 71 - Landwirtschaft, Weinbau


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Frick, Lydia

Sachbearbeitung

Gertel, Amy

Auszubildende

Kehrig, Lisa-Marie

Sachbearbeitung

Matthes, Carmen

Sachbearbeitung

Müller, Corina

Sachbearbeitung

Speer, Simone

Referatsleitung

Welche Fristen gelten für die Genehmigungsbehörde und wo liegt die Genehmigungsfreigrenze landwirtschaftlicher Grundstücke?

Detaillierte Infos zu Fristen, Inhalt und Verfahren erhalten Sie u.a. auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer RLP sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.