Gesundheitszeugnis/Zertifikat für Lebensmittel beantragen
Export von Lebensmitteln, Kosmetika und Lebensmittelbedarfsgegenständen
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms ist für die Ausstellung von Exportzertifikaten für im Landkreis Alzey-Worms und der Stadt Worms ansässige Betriebe die zuständige Behörde.
Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt (im Idealfall mind. zwei Wochen bevor das Zertifikat benötigt wird) unter veterinaeramt(at)alzey-worms.de stellt sicher, dass der Warenexport uneingeschränkt erfolgen kann.
Wird eine Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz für die jeweilige Tätigkeit in einem Lebensmittelbetrieb benötigt, finden Sie weitere Informationen unter Abteilung 8 - Gesundheitsamt.
Modalitäten und erforderliche Vorbereitungen
Wenn Lebensmittel, Kosmetika und Lebensmittelbedarfsgegenstände in Drittländer exportiert werden sollen, werden hierfür – je nach Staat – spezielle Zertifikate benötigt. Diese Dokumente bescheinigen in der Regel entweder die gesundheitliche Unbedenklichkeit (health certificate) oder die freie, uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit (free sale certificate) in Deutschland und damit auch in der EU. Es können jedoch auch speziellere Anforderungen wie die Abwesenheit von schädlicher Radioaktivität (non radiation certificate) oder die Abwesenheit von gentechnisch veränderten Organismen (non GMO certificate) bestätigt werden.
Die Anforderungen der Staaten an Exportzertifikate sind uneinheitlich, so dass gelegentlich auch sehr spezielle Zertifikate angefordert werden.
Die Unternehmer*innen müssen sich im Vorfeld selbst, bspw. bei den Wirtschaftsverbänden, Handelskammern oder Botschaften der Empfängerstaaten, informieren, um die genauen Anforderungen des Ziellandes zu erfragen.
Im Idealfall sollte dem Veterinäramt ein entsprechendes Muster bzw. die Anforderungen vorgelegt werden.
Je nach Einzelfall kann es auch erforderlich sein, dem Veterinäramt entsprechende Untersuchungsergebnisse eines akkreditierten Labors für das zu zertifizierende Erzeugnis vorzulegen.
Ausschließlich Firmen mit gewerberechtlichem Sitz in unserem Dienstbezirk können bei unserem Amt entsprechende Zertifikate beantragen. Firmen mit Sitz außerhalb des Landkreises Alzey-Worms oder der Stadt Worms wenden sich bitte an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter des jeweiligen Landkreises bzw. der Stadt.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr