Gewässeraufsicht
Allgemeine Informationen
Die Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) sollen vor vermeidbaren Beeinträchtigungen geschützt werden und müssen deshalb überwacht werden. Der Schutz dient vornehmlich der Reinhaltung der Gewässer, um die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht zu gefährden sowie dazu, das Grundwasser als Trinkwasser zu sichern, Fischgewässer zu erhalten und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermeiden.
Aufgaben und Ziele der Gewässeraufsicht
Anordnung von Maßnahmen
bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen
bei Gewässerverschmutzungen durch illegale Einleitungen oder sonstige Einträge
bei Einwirkungen bzw. Beeinträchtigungen des Gewässers durch z. B. illegale Nutzungen
oder Bebauungen
Überwachung anzeigepflichtiger Anlagen
Überprüfung wasserrechtlicher Zulassungen
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung