Gewässeraufsicht

Allgemeine Informationen

Die Gewässer (Oberflächengewässer und Grundwasser) sollen vor vermeidbaren Beeinträchtigungen geschützt werden und müssen deshalb überwacht werden. Der Schutz dient vornehmlich der Reinhaltung der Gewässer, um die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht zu gefährden sowie dazu, das Grundwasser als Trinkwasser zu sichern, Fischgewässer zu erhalten und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermeiden.

Aufgaben und Ziele der Gewässeraufsicht
 

Anordnung von Maßnahmen

  • bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen

  • bei Gewässerverschmutzungen durch illegale Einleitungen oder sonstige Einträge

  • bei Einwirkungen bzw. Beeinträchtigungen des Gewässers durch z. B. illegale Nutzungen 

oder Bebauungen

Überwachung anzeigepflichtiger Anlagen

Überprüfung wasserrechtlicher Zulassungen

Zuständigkeit

Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Becker, Gernot

Sachbearbeitung

Mohr, Andrea

Sachbearbeitung