Großraum- und Schwerverkehr - Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung für langsam fahrende Fahrzeuge

Für langsam fahrende Fahrzeuge ist eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren von Autobahnen und/oder Kraftfahrstraßen erforderlich.

Groß- und Schwerverkehr

Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Ausnahmegenehmigung

Gemäß § 46 Abs. 1 Nr.2 StVO ist eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren von Autobahnen und/oder Kraftfahrstraßen erforderlich, wenn Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen eingesetzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60km/h ist.

Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

 

Zuständigkeit

Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Niebergall, Carmen

Sachbearbeitung

Salimov, Sergej

Sachbearbeitung