Großraum- und Schwerverkehr - Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung für langsam fahrende Fahrzeuge
Für langsam fahrende Fahrzeuge ist eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren von Autobahnen und/oder Kraftfahrstraßen erforderlich.
Groß- und Schwerverkehr
Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Ausnahmegenehmigung
Gemäß § 46 Abs. 1 Nr.2 StVO ist eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren von Autobahnen und/oder Kraftfahrstraßen erforderlich, wenn Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen eingesetzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60km/h ist.
Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Zuständigkeit
Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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