Großraum- und Schwerverkehr - Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung für langsam fahrende Fahrzeuge
Für langsam fahrende Fahrzeuge ist eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren von Autobahnen und/oder Kraftfahrstraßen erforderlich.
Groß- und Schwerverkehr
Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Ausnahmegenehmigung
Gemäß § 46 Abs. 1 Nr.2 StVO ist eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren von Autobahnen und/oder Kraftfahrstraßen erforderlich, wenn Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen eingesetzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60km/h ist.
Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung Verkehr/Teamleitung Führerscheinstelle
Sachbearbeitung Verkehrsbehörde und Teamleitung Personal KFZ-Zulassung