Großraum- und Schwerverkehr - Großraumverkehr

Bei Überschreitung zulässiger Maße

Ein Großraumtransport überschreitet die festgelegten Maße der StVZO §32 oder StVO §22. Beim Großraumverkehr werden die zulässigen Maße der Ladung überschritten. Eine Ausnahmegenehmigung ist gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erforderlich.

Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Großraumverkehr
 

Beim Großraumverkehr werden die zulässigen Maße der Ladung überschritten (die Ladung ist entweder zu hoch oder zu breit ist bzw. die ragt Ladung nach hinten oder nach vorn zu weit hinaus. Im Falle von Überschreitungen folgender Abmessungen: Breite >3,50m; Länge >35m und Höhe >4,50m - Nehmen Sie bitte direkt nach der Einstellung des Antrages in VEMAGS mit uns Kontakt auf.

Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Zuständigkeit

Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Niebergall, Carmen

Sachbearbeitung

Salimov, Sergej

Sachbearbeitung