Großraum- und Schwerverkehr - Großraumverkehr
Bei Überschreitung zulässiger Maße
Ein Großraumtransport überschreitet die festgelegten Maße der StVZO §32 oder StVO §22. Beim Großraumverkehr werden die zulässigen Maße der Ladung überschritten. Eine Ausnahmegenehmigung ist gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erforderlich.
Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Großraumverkehr
Beim Großraumverkehr werden die zulässigen Maße der Ladung überschritten (die Ladung ist entweder zu hoch oder zu breit ist bzw. die ragt Ladung nach hinten oder nach vorn zu weit hinaus. Im Falle von Überschreitungen folgender Abmessungen: Breite >3,50m; Länge >35m und Höhe >4,50m - Nehmen Sie bitte direkt nach der Einstellung des Antrages in VEMAGS mit uns Kontakt auf.
Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Zuständigkeit
Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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