Großraum- und Schwerverkehr 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.

Gesonderte Regelungen
 

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Betonpumpen, Teermaschinen, Autokrane, Eichfahrzeuge oder Mähdrescher gibt es gesonderte Regelungen. Ebenso für Langholztransporte.

Nehmen Sie bitte direkt nach der Einstellung des Antrages in VEMAGS mit uns Kontakt auf.

 

 

Ansprechpersonen

Niebergall, Carmen

Sachbearbeitung Verkehr/Teamleitung Führerscheinstelle

Wo erhalte ich die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO?

Die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erhalten Sie beim LBM Speyer.