Großraum- und Schwerverkehr
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.
Gesonderte Regelungen
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Betonpumpen, Teermaschinen, Autokrane, Eichfahrzeuge oder Mähdrescher gibt es gesonderte Regelungen. Ebenso für Langholztransporte.
Nehmen Sie bitte direkt nach der Einstellung des Antrages in VEMAGS mit uns Kontakt auf.
Zuständigkeit
Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung