Großraum- und Schwerverkehr
Ausnahmegenehmigung für bestimmte Fahrzeuge
Fahrzeuge, welche nicht den Vorgaben der StVO / StVZO entsprechen, benötigen zum Befahren der Straßen eine Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung.
Ein Großraumtransport überschreitet die festgelegten Maße der StVZO §32 oder StVO §22. Ein Schwerverkehrstransport überschreitet die festgelegten Werte der StVZO §34.
Sind bei einem Transport beide Bereiche betroffen, so ist eine Erlaubnis und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Zuständigkeit
Den Antrag können Sie bei der zuständigen Behörde stellen, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige bzw. genehmigungspflichtige Verkehr beginnt oder in deren Bezirk der Transporteur seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Diese muss im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragen sein.
Sollte eine dieser Zuständigkeitsvoraussetzungen auf das Gebiet der Kreisverwaltung Alzey-Worms zutreffen, sind wir Ihre zuständige EGB (Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde).
Antragstellung
Es empfiehlt sich die Antragstellung über VEMAGS durchzuführen, um das Verfahren, welches im Informationsblatt dargestellt wird, erheblich zu verkürzen.
Siehe separaten Hinweis für:
Haftungserklärung
Der Antragsteller hat schriftlich zu bestätigen, dass laut § 8 des Bundesfernstraßengesetzes hier eine Sondernutzung der Straßen mit den entsprechenden straßenrechtlichen Vorschriften der Länder stattfindet.
Bescheid
Nach Abschluss aller Anhörungen erhalten Sie einen Bescheid (Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis). Der Kostenbescheid geht Ihnen separat postalisch zu. Falls Sie eine papierlose Zustellung per E-Mail wünschen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Zuständigkeit
Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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